Hallo allerseits,
Ich habe eine ziemlich knifflige Frage bezüglich der Umsatzsteuer.
Bis November dieses Jahres war ich Angestellter. Nebenbei habe ich dieses Jahr seit Januar einige Aufträge freiberuflich für einen Auftraggeber gemacht, deren Gesamtumsatz bei ca. 2,500 Euro liegt. Laut der damaligen Rahmenvereinbarung verstanden sich die Honorare "netto zzgl. Umsatzsteuer, sofern diese Anwendung findet". Es wurde keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen geschrieben.
Anfang November habe ich den Sprung in die vollzeitige Freiberuflichkeit gemacht und mich als Umsatzsteuerpflichtig angemeldet (Kleinunternehmerregelung kommt nicht in Frage, weil es in meiner Industrie als amateurhaft gesehen wird). Ich wusste aber, dass ich das Einkommen aus den vorherigen Aufträgen erklären und versteuern müsste und habe das Gründungsdatum rückwirkend zum 1.1. festgelegt, damit ich a) das Einkommen versteuern konnte und b) einige Einkäufe für die Freiberuflichkeit (Laptop, Software, usw.) absetzen konnte.
Jetzt frage ich mich wie ich das nun machen soll. Soll ich die Voranmeldungen für die vorherigen Monate (Jan, Feb, ...) einzeln ausfüllen und schicken, obwohl die Friste natürlich abgelaufen sind und es um wirklich minimale Beträge geht (Juni war eine glatte 0, z.B), oder soll ich einfach in der Umsatzsteuererkläung alles einfach zusammeneintragen und die Steuer (abgerechnet ca: 180 Euro) ans FA überweisen. Muss ich mit irgendwelche Bussgelden rechnen? Wäre es möglich, die alten Rechnungen mit Umst neu zu verlangen?
Über jede Hilfe freue ich mich. Ich komme nicht aus DE und obwohl mein Deutsch zwar ziemlich gut ist, ist es trotzdem schwer, das ganze an den Steuerberater bzw. FA-Mitarbeiter zu erklären. Will halt nur das richtige tun.
Ich habe eine ziemlich knifflige Frage bezüglich der Umsatzsteuer.
Bis November dieses Jahres war ich Angestellter. Nebenbei habe ich dieses Jahr seit Januar einige Aufträge freiberuflich für einen Auftraggeber gemacht, deren Gesamtumsatz bei ca. 2,500 Euro liegt. Laut der damaligen Rahmenvereinbarung verstanden sich die Honorare "netto zzgl. Umsatzsteuer, sofern diese Anwendung findet". Es wurde keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen geschrieben.
Anfang November habe ich den Sprung in die vollzeitige Freiberuflichkeit gemacht und mich als Umsatzsteuerpflichtig angemeldet (Kleinunternehmerregelung kommt nicht in Frage, weil es in meiner Industrie als amateurhaft gesehen wird). Ich wusste aber, dass ich das Einkommen aus den vorherigen Aufträgen erklären und versteuern müsste und habe das Gründungsdatum rückwirkend zum 1.1. festgelegt, damit ich a) das Einkommen versteuern konnte und b) einige Einkäufe für die Freiberuflichkeit (Laptop, Software, usw.) absetzen konnte.
Jetzt frage ich mich wie ich das nun machen soll. Soll ich die Voranmeldungen für die vorherigen Monate (Jan, Feb, ...) einzeln ausfüllen und schicken, obwohl die Friste natürlich abgelaufen sind und es um wirklich minimale Beträge geht (Juni war eine glatte 0, z.B), oder soll ich einfach in der Umsatzsteuererkläung alles einfach zusammeneintragen und die Steuer (abgerechnet ca: 180 Euro) ans FA überweisen. Muss ich mit irgendwelche Bussgelden rechnen? Wäre es möglich, die alten Rechnungen mit Umst neu zu verlangen?
Über jede Hilfe freue ich mich. Ich komme nicht aus DE und obwohl mein Deutsch zwar ziemlich gut ist, ist es trotzdem schwer, das ganze an den Steuerberater bzw. FA-Mitarbeiter zu erklären. Will halt nur das richtige tun.
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