Quittungen zur Steuererklärung

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  • JaLa2110
    Neuer Benutzer
    • 16.12.2014
    • 2

    #1

    Quittungen zur Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    bin wie man sieht ganz neu hier und habe eine Frage, ich hoffe mal das ich hier damit nicht otal an der falschen Stelle bin.

    Ich habe mal gehört oder irgendwo gelesen (weiß es leider nicht mehr genau), das man bis zu einer Summe von 600 € keine Quittungen zur Einkommenssteuer mit abgeben muss. Es sind Quittungen für Arbeitskleidung oder Werkzeug gemeint. Man muss die Quittungen erst mit einreichen, wenn man über 600 € liegt.

    Kann das jemand bestätigen? Finde einfach keine Angaben mehr dazu.

    Vielen lieben Dank schonmal.

    LG Jala2110
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Quittungen zur Steuererklärung

    Bei Werbungskosten bis 1.000 € brauchst Du keine Belege.

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7877

      #3
      AW: Quittungen zur Steuererklärung

      ... weil der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € sowieso angesetzt wird und sich nur Werbungskosten darüber auswirken würden.

      Im übrigen, sofern die Steuererklärung elektronisch eingereicht wird: https://www.elster.de/download/Merkb...sichts-PDF.pdf

      Die 600 €, die Du meinst, stammen ggf. aus dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren: Wenn Du dir einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen willst und dazu einen Lohnsteuerermäßigungsantrag einreichst, musst Du, wenn Du nur Werbungskosten angeben möchtest, zum einen natürlich über 1.000 € Werbungskosten kommen, darüber hinaus musst Du aber mindestens weitere 600 € haben.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3023

        #4
        AW: Quittungen zur Steuererklärung

        Mittlerweile ist es eigentlich so, dass du mit der Steuererklärung nur noch Steuerbescheinigungen und höhere Zuwendungsbescheinigungen einreichen sollst/musst.
        Alle anderen Belege musst du zwar haben und aufheben aber nur auf entsprechende Anforderung vorlegen (diesbezüglich sind m. w. sogar Gesetzesänderungen geplant).

        Das Blöde ist nur, diese "neue" Bearbeitungsweise hat sich noch nicht bei allen Mitarbeitern in den Finanzämtern rumgesprochen. Da wird dann oft direkt etwas bei fehlenden Belegen gestrichen anstatt diese zunächst anzufordern :-(
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        • JaLa2110
          Neuer Benutzer
          • 16.12.2014
          • 2

          #5
          AW: Quittungen zur Steuererklärung

          vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

          Kommentar

          • _Stephan_
            Neuer Benutzer
            • 07.01.2023
            • 5

            #6
            Guten Morgen,

            ich bin neu hier und mache seit einigen Jahren meine Steuererklärung mit Elster Online. Ich habe teils in 2022 selbständig gearbeitet mit meinem Kleinunternehmen. Da sind Werbungskosten angefallen. Lassen die sich versteuern und wenn ja wie hoch dürfen die ausfallen jetzt in 2023 bzw. für 2022?
            Achso und meine Frage muss ich Quittungen hinzufügen?

            Gruß, Stephan
            Zuletzt geändert von _Stephan_; 07.01.2023, 05:15.

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4275

              #7
              Zitat von _Stephan_ Beitrag anzeigen
              ich bin neu hier und mache seit einigen Jahren meine Steuererklärung mit Elster Online. Ich habe teils in 2022 selbständig gearbeitet mit meinem Kleinunternehmen. Da sind Werbungskosten angefallen. Lassen die sich versteuern und wenn ja wie hoch dürfen die ausfallen jetzt in 2023 bzw. für 2022?
              Achso und meine Frage muss ich Quittungen hinzufügen?
              Die Werbungskosten bei Selbständigen heißen Betriebsausgaben, kommen in die EÜR, Belege müssen i.A. nur vorgehalten werden, und alles andere erklärt dir ein Steuerberater.

              Kommentar

              • _Stephan_
                Neuer Benutzer
                • 07.01.2023
                • 5

                #8
                Ich denke mal i.A. heisst: in Ausnahmefällen.

                Oder?

                Kommentar

                • Hilfsprofi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.11.2021
                  • 520

                  #9
                  im Allgemeinen

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4275

                    #10
                    Zitat von _Stephan_ Beitrag anzeigen
                    Ich denke mal i.A. heisst: in Ausnahmefällen.

                    Oder?
                    Bei Firmennamen heißt sie in Auflösung, bei Unterschriften im Auftrag, im Fließtext im Allgemeinen. Die Bedeutung in Ausnahmefällen hast du dir selbst ausgedacht, oder?

                    Kommentar

                    • _Stephan_
                      Neuer Benutzer
                      • 07.01.2023
                      • 5

                      #11
                      Na klar habe ich mir das selbst ausgedacht oder so interpretiert. Was meinst du denn jetzt mit deinem I. A. In dem Satz aktuell? Ich kann nicht so Abkürzungen.

                      Kommentar

                      • _Stephan_
                        Neuer Benutzer
                        • 07.01.2023
                        • 5

                        #12
                        Inwiefern im allgemeinen nur vorgehalten werden? Erklärst du mir das genauer bitte? Ich mache Elster online.

                        Kommentar

                        • mhanft
                          Erfahrener Benutzer
                          • 07.01.2006
                          • 1700

                          #13
                          Man schickt erst mal gar keine Belege ein und wartet darauf, ob das Finanzamt welche anfordert.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45976

                            #14
                            Inwiefern im allgemeinen nur vorgehalten werden? Erklärst du mir das genauer bitte?
                            Vorhalten heißt, dass man zuhause eine geordnete Belegablage führt, aus der sich die Gewinnermittlung nachvollziehen lässt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

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