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Maklerprovision in 2013 bezahlt, erstmaliger Arbeitsbeginn in 2014! Absetzbar?

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    Maklerprovision in 2013 bezahlt, erstmaliger Arbeitsbeginn in 2014! Absetzbar?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Nach dem Studium bin ich Mitte Dezember 2013 umgezogen, da ich ab 01.01.2014 angefangen habe zu arbeiten. Normalerweise können ja die Maklerprovision sowie eine Umzugskostenpauschale abgesetzt werden, jedoch habe ich 2013 als Student keine Steuern zahlen müssen. Kann ich die Maklerprovision sowie die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung 2014 angeben, da der Umzug ja für den Job in 2014 war?

    Oder kann ich die Kosten linear auf 3 Jahre verteilen, so dass ich insgesamt wenigstens 2/3 der Kosten erstattet bekomme?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

    #2
    AW: Maklerprovision in 2013 bezahlt, erstmaliger Arbeitsbeginn in 2014! Absetzbar?

    ...und ewig grüßt das Murmeltier:
    was hat diese (beratende) Anfrage mit der Anwendung ELSTER zu schaffen?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Maklerprovision in 2013 bezahlt, erstmaliger Arbeitsbeginn in 2014! Absetzbar?

      Ansonsten das alte Lied: Zu- und Abflussprinzip.

      Eine Maklerprovision, die 2013 bezahlt wurde, ist 2013 steuerlich relevant. Lineare Abschreibung gibt es da nicht.

      Allerdings spräche nichts dagegen, die Maklerprovision in der ESt-Erklärung 2013 als Werbungskosten zu erklären. Wenn keine Einnahmen vorlagen, entstünde dann ein Verlust, der vorgetragen und 2014 verrechnet würde.

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        #4
        AW: Maklerprovision in 2013 bezahlt, erstmaliger Arbeitsbeginn in 2014! Absetzbar?

        Vielen Dank neysee!

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