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Zweistudium absetzen 2014

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    Zweistudium absetzen 2014

    Hallo zusammen

    Ich habe diese Jahr nach einem abgeschlossen Studium (2. Studium) angefangen zu arbeiten und möchte dies nun alles 2014 rückwirkend absetzen.
    Das Studium ging über den Zeitraum von 5 Jahren, zuvor hatte ich mein Erststudium nach 4 Semester abgebrochen und danach eine 2,5-jährige Berufsausbildung abgeschlossen.

    Ich war nun auf dem örtlichen Finanzamt, diese teilte mir mit, ich müsste jedes Jahr gesondert einreichen als Verlustvortrag, könne allerdings rückwirkend nur die letzten 3 Jahre einreichen.

    Wie aus dem Internet rechechieren konnte, soll man das Studium allerdings bis zu 7 Jahren rückwirkend absetzen können.

    Wie soll ich nun genau vorgehen?
    Ich hab die Formulare von 2010-2014 erhalten.

    Muss ich für jedes Jahr einen Bogen einreichen mit den Ausgaben als Werbekosten (2. Studium)?

    Wie setze ich die vorherigen Jahre ab bzw. wo bekomme ich die Formulare für 2008 und 2009 in denen ich ebenfalls Ausgaben hatte?

    Im voraus vielen Dank für eure Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Schwer

    #2
    AW: Zweistudium absetzen 2014

    Hat mit Elster nicht so wirklich viel zu tun, daher nur ein paar Eckpunkte und dem Hinweis auf Angehörige der steuerberatende Berufe:

    Vordrucke bis 2005 gibt es z.B. unter www.finanzamt-hanau.de unter Vordrucke -> Einkommensteuer.

    WENN nicht irgendeine Besonderheit dabei ist, die ein Jahr zur PFLICHTveranlagung macht, würde es sich um eine Antragsveranlagung handeln mit der Folge, dass dieser Antrag durch EINGANG der Steuererklärung beim Finanzamt bis zum 31.12. 24 Uhr des vierten Jahres nach Ende des jeweiligen Jahres gestellt werden muss, d.h. die Steuererklärung 2010 MUSS bis zum 31.12.2014 24 Uhr da sein, für 2011 hast Du bis zum 31.12.2015 Zeit, die Erklärungen 2009 und früher kannst Du ad Acta legen.

    Es ist allerdings strittig, ob einen Antrag auf Verlustfeststellung nicht die Regeln der PFLICHTveranlagung gelten. WÄRE dies so, dann würden tatsächlich die sieben Jahre stimmen, d.h. Du müsstest bis 31.12.2014 24 Uhr die Steuererklärung für 2007 einreichen UND gleichzeitig formlos einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen.

    Dein Kuddelmudel mit abgebrochenem Studium, Berufsausbildung und Zweitstudium musst Du selbst wie gesagt mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe abklären, denn je nach Feinheit sind das Sonderausgaben (strittig) oder Werbungskosten.

    NATÜRLICH musst Du für jedes Jahr die Steuererklärung einreichen (Mantelbogen, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand, ggf. auch mehr). Wieso kommst Du auch sonst richtigerweise auf die Idee, die dir Formulare ab 2008 besorgen zu wollen ?

    Habe das Thema mal verschoben, denn mit Elsterlohn hat das erst Recht nichts zu tun.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Zweistudium absetzen 2014

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Vordrucke bis 2005 gibt es z.B. unter www.finanzamt-hanau.de unter Vordrucke -> Einkommensteuer.
      Dankeschön.

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Es ist allerdings strittig, ob einen Antrag auf Verlustfeststellung nicht die Regeln der PFLICHTveranlagung gelten. WÄRE dies so, dann würden tatsächlich die sieben Jahre stimmen, d.h. Du müsstest bis 31.12.2014 24 Uhr die Steuererklärung für 2007 einreichen UND gleichzeitig formlos einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen.
      Ok vielen Dank für die Erläuterung. Werde dies dann so handhaben und hoffen dass es funktioniert. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte ist es eben 7 Jahre möglich, solange es sich um ein 2. Studium handelt und für diese nachträglichen Jahre zuvor nichts eingereicht wurde, was bei mir der Falle wäre. Falls nicht werde ich mir Rat bei nem Anwalt für Steuerrecht einholen.

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Dein Kuddelmudel mit abgebrochenem Studium, Berufsausbildung und Zweitstudium musst Du selbst wie gesagt mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe abklären, denn je nach Feinheit sind das Sonderausgaben (strittig) oder Werbungskosten.
      Wollte damit nur verdeutlichen, dass es sich um Werbekosten handelt und kein Erststudium ist ...

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Habe das Thema mal verschoben, denn mit Elsterlohn hat das erst Recht nichts zu tun.
      Entschuldigung, habe das auchschon festgestellt, habe nur einen älteren Betrag gefunden des mir sehr half und diese ebenfall hier drin war.

      https://www.elster.de/anwenderforum/...Verlustvortrag

      Mit freundlichen Grüßen
      R. Schwer
      Zuletzt geändert von RSCH; 23.12.2014, 15:57.

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