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Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

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    Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

    Hallo,

    Ich bin seit einem Jahr Kleinunternehmer und
    will jetzt Maschinen kaufen und würde gerne Vorsteuer beziehen wollen .

    Meine Frage wäre, ob man jederzeit zur Regelbesteuerung durch den
    "Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung "
    zur Regelbesteuerung wechseln und Vorsteuer geltend machen kann.


    Lieben Dank

    #2
    AW: Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

    Hallo Kahn

    Eine Besteuerungsart kann man nur zum Ende des Geschäftsjahres wechseln. (in der Regel der Jahreswechsel)

    Bei späterem Wechsel müssen alle bis dahin ausgestellten Rechnungen des angefangenen Jahres korrigiert werden, bzw. es muss jeweils die anteilige Umsatzsteuer berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden.

    Die Beratung eines Steuerberaters sollte man in Anspruch nehmen.

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      #3
      AW: Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

      und GANZ wichtig... an die Wahl der Regelbesteuerung ist man dann 5 Jahre gebunden !.
      Also 5 Jahre lang Umsatzsteuer Voranmeldung und Erklärungen abgeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

        Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
        nur zum Ende des Geschäftsjahres wechseln
        Oder, um genau zu sein, immer nur zum Anfang des Kalenderjahres.

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