Hallo,
ich schreibe das erste mal in einem Forum, also bitte ich schon mal um Nachsicht...
es geht um die Steuererklärung 2014, für die das neue Reisekostenrecht gilt. Leider konnte ich dazu nichts finden was so ganz passt.
Hier mein Problem:
Eine Krankenschwester arbeitet in der ambulanten Intensivpflege, das bedeutet 12-stunden-Dienste bei einem Patienten. Im Laufe des letzten Jahres erfolgte der Einsatz an verschiedenen Stellen, der längste dauerte 6 Monate. Eine erste Tätigkeitsstätte gibt es im Sinne einer dauerhaften Zuordnung nicht, somit müsste doch eigentlich die Reisekosten- Regelung greifen wonach die gefahrenen Kilometer angesetzt werden können? und wie sieht es mit dem Verpflegungskostenmehraufwand aus?
Hat irgendjemand Erfahrungen mit diesem Arbeitszeitmodell, ich würde mich über tipps freuen...
Viele Grüße
ich schreibe das erste mal in einem Forum, also bitte ich schon mal um Nachsicht...
es geht um die Steuererklärung 2014, für die das neue Reisekostenrecht gilt. Leider konnte ich dazu nichts finden was so ganz passt.
Hier mein Problem:
Eine Krankenschwester arbeitet in der ambulanten Intensivpflege, das bedeutet 12-stunden-Dienste bei einem Patienten. Im Laufe des letzten Jahres erfolgte der Einsatz an verschiedenen Stellen, der längste dauerte 6 Monate. Eine erste Tätigkeitsstätte gibt es im Sinne einer dauerhaften Zuordnung nicht, somit müsste doch eigentlich die Reisekosten- Regelung greifen wonach die gefahrenen Kilometer angesetzt werden können? und wie sieht es mit dem Verpflegungskostenmehraufwand aus?
Hat irgendjemand Erfahrungen mit diesem Arbeitszeitmodell, ich würde mich über tipps freuen...
Viele Grüße
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