Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich hätte eine Frage bzgl. der Ansetzung von Umzugskosten. Kurze Fallschilderung: Ich habe ein Traineeprogramm gemacht und war im Zuge dessen für 6 Monate an einem anderen Standort eingesetzt, wo ich in dieser Zeit ein WG-Zimmer bezogen habe. Ich war an diesem Wohnsitz nicht angemeldet und habe meinen Erstwohnsitz im Haus meiner Eltern behalten. Jetzt ist meine Frage, ob ich dennoch die Fahrten zum Umziehen in das temporäre WG-Zimmer und den Rückzug in das Haus der Eltern in der Steuererklärung absetzen kann. Hierbei handelt es sich konkret um 2 Fahrten, um den Rückzug zu den Eltern zu bewältigen. Falls diese Fahrten ansetzbar sind, gilt hier nur die einfache Fahrt oder jeder gefahrene Kilometer? Oder ist es in diesem Falle besser, die Umzugsfahrten unter einem anderen Punkt auszuweisen?
Wäre für Antworten dankbar.
Vielen Dank vorab!
ich hätte eine Frage bzgl. der Ansetzung von Umzugskosten. Kurze Fallschilderung: Ich habe ein Traineeprogramm gemacht und war im Zuge dessen für 6 Monate an einem anderen Standort eingesetzt, wo ich in dieser Zeit ein WG-Zimmer bezogen habe. Ich war an diesem Wohnsitz nicht angemeldet und habe meinen Erstwohnsitz im Haus meiner Eltern behalten. Jetzt ist meine Frage, ob ich dennoch die Fahrten zum Umziehen in das temporäre WG-Zimmer und den Rückzug in das Haus der Eltern in der Steuererklärung absetzen kann. Hierbei handelt es sich konkret um 2 Fahrten, um den Rückzug zu den Eltern zu bewältigen. Falls diese Fahrten ansetzbar sind, gilt hier nur die einfache Fahrt oder jeder gefahrene Kilometer? Oder ist es in diesem Falle besser, die Umzugsfahrten unter einem anderen Punkt auszuweisen?
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