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    Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe eine Frage bezüglich zum Thema Geschenkgutschein.

    Wenn ein Unternehmer (Einzelunternehmen) einen Geschenkgutschein kauft z. Bsp. von Douglas oder einem Kino zur beschenkung von Geschäftspartnern oder Sekretärin. Mit einem Gutschein im Wert von 20 € ist. Jetzt ist die Frage auf meiner Quittung steht "Gutschein" und dann der Betrag von 20€, nur ist hier KEINE Umsatzsteuer ausgewiesen.

    Wie kann ich diese Ausgabe in meiner Umsatzsteuervoranmeldung verbuchen? Die 20€ komplett als Ausgabe oder wie?

    Danke schon einmal für die raschen Antworten

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Zitat von Trude12099 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe eine Frage bezüglich zum Thema Geschenkgutschein.

    Wenn ein Unternehmer (Einzelunternehmen) einen Geschenkgutschein kauft z. Bsp. von Douglas oder einem Kino zur beschenkung von Geschäftspartnern oder Sekretärin. Mit einem Gutschein im Wert von 20 € ist. Jetzt ist die Frage auf meiner Quittung steht "Gutschein" und dann der Betrag von 20€, nur ist hier KEINE Umsatzsteuer ausgewiesen.

    Wie kann ich diese Ausgabe in meiner Umsatzsteuervoranmeldung verbuchen? Die 20€ komplett als Ausgabe oder wie?

    Danke schon einmal für die raschen Antworten
    Gar nicht, da keine Rechnung i.S.d § 33 UStDV vorliegt!
    Es muss der Steuerbetrag und der angewendete Steuersatz in der rechnung enthalten sein.


    Wie du auf die Idee kommst, dass die 20€ komplett einzutragen wären, ist mir absolut schleierhaft. Wenn du eine korrekte Rechnung hast, darfst du von der doch auch maximal den Steuerbetrag als Vorsteuer eintragen.
    Mfg

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung

      Hallo Trude12099,
      bitte beachten: Streuartikel (bis 10€) problemlos, alles was drüber ist, unterliegt dem § 37b EStG!
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung

        Danke für die beiden Antworten.

        Also kann ich den Kaufbeleg von dem Gutschein vom Kino Beispielsweise nicht steuerlich ansetzen?

        Der Gutschein wurde ja verschenkt und ich habe nur noch dir Quittung wodrauf ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. (was mich heute bei der Ansicht der Quittungen sehr verwundert hat, sonst würde ich ja nicht auf die Frage kommen!!!)

        Irgendwie muss ich das doch steuerlich mit aufnehmen können!?! Weil ich hab ja als Firma eine Ausgabe die mein Firmengeld "schmälert".

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung

          Hallo,

          das verwundert mich auch.
          Du bekommst doch beim Kauf eines Gutschein einen Kassenbeleg und auf dem ist die Umsatzsteuer ausgewiesen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung

            Ja eigentlich sollte auf einem Kassenbeleg die Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Ist Sie aber nicht. Nicht bei Kinogutscheinen noch bei Douglas Gutscheinen. Also bei den Kassenbelegen. Ich finde auch nichts im Internet was mir meine Fragen beantwortet. :/

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung

              Zitat von Trude12099 Beitrag anzeigen
              Danke für die beiden Antworten.

              Also kann ich den Kaufbeleg von dem Gutschein vom Kino Beispielsweise nicht steuerlich ansetzen?
              Was genau meinst du mit steuerlich ansetzen?
              Meinst du Umsatzsteuer oder Einkommensteuer?

              Umsatzsteuerlich geht es nicht. Habe ich oben bereits erläutert.

              Einkommensteuerlich sehe ich keine Probleme.

              Aber mit steuerlichen Fragen solltest du dich an einen Steuerberater wenden. Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
              Mfg

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                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                Ich meine bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung kann ich es ja nicht mit rein nehmen da ja keine umsatzsteuer ausgewiesen ist. Jetzt will ich aber EÜR2014 machen und wo erfasse/buche ich das eib oder als was?

                Ich bin halt nur verwundert über die Belege weil wenn ich in ein Geschäft gehe und bezahle steht auf dem Kassenbeleg ja auch 19% oder 7% Umsatzsteuer drauf.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                  Wo ist da das Problem?
                  Zeile 52 steht doch "Geschenke"?
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                    Ein Gutschein wird umsatzsteuerlich wie Bargeld behandelt. Schließlich weiß ja auch ein Geschäft nicht beim Verkauf des Gutscheins, ob damit dann eher Lebensmittel und Bücher oder doch CDs gekauft werden. Es gibt keinen Steuersatz für Gutscheine. Beim Einlösen des Gutscheins wird eine Rechnung erstellt, aber die erhält in diesem Fall wahscheinlich kein Unternehmer, der eine Leistung im Rahmen seines Unternehmens in Anspruch genommen hat.

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                      ah klasse danke für die info. Also in zeile 52 bei der EÜR oder der Umsatzvorsteuervoranmeldung? Und dort kann ich die komplette höhe der Geschenke eintragen so lange Sie nicht die 35€ pro person + kalenderjahr übersteigen?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                        Zitat von Trude12099 Beitrag anzeigen
                        Also in zeile 52 bei der EÜR oder der Umsatzvorsteuervoranmeldung?
                        Guck mal nach, was in den Erklärungen in Zeile 52 einzutragen ist.

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                          also Zeile 52: In diese Zeile sind die sonstigen beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben
                          (z. B. Geldbußen) und die nicht abziehbaren Betriebsausgaben (z. B. Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel-oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen) einzutragen. Die Aufwendungen sind getrennt nach „nicht abziehbar“ und „abziehbar“ zu erfassen.

                          Zeile 48 (ich würd die gutscheine/geschenke eher hier eintragen):
                          Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z. B. an Geschäftspartner), und die ggf. darauf entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG, sind nur dann abzugsfähig, wenn die Anschaffungs-oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Gewinnermittlungszeitraum zugewendeten Gegenstände 35 € nicht übersteigen.
                          Die Aufwendungen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn aus dem Beleg oder den Aufzeichnungen der Geschenkempfänger zu ersehen ist.

                          Und wenn ich es genau wüsste, würde ich mich nicht an ein forum wenden um näheres zu erfahren. dachte dafür sind foren vorhanden um sich aus zu tauschen und bei fragen zu fragen bzw erfahrungen zu tauschen.

                          Also gehört der Aufwand jetzt in die EÜR? und wenn ja in Zeile 48 oder doch 52? Obwohl ich wie gesagt die 48 eher nehmen würde.

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                            Was hast Du denn für ein Formular? In Zeile 52 steht nur ein Wort vorgedruckt: Geschenke. Allerdings ist es richtig, in den Erläuterungen steht, dass die Zeile nicht für Geschenke an Arbeitnehmer ist.

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuervoranmeldung

                              Zitat von Trude12099 Beitrag anzeigen
                              ah klasse danke für die info. Also in zeile 52 bei der EÜR oder der Umsatzvorsteuervoranmeldung? Und dort kann ich die komplette höhe der Geschenke eintragen so lange Sie nicht die 35€ pro person + kalenderjahr übersteigen?
                              Was willst du denn nun schon wieder mit deiner Umsatzsteuervoranmeldung?
                              Es wurde doch nun schon mehrfach erwähnt, dass in der Voranmeldung diesbezüglich keine Eintragungen zulässig sind!
                              Dementsprechend übrigens in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung auch nicht.
                              Mfg

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