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Rückabwicklung Beiträge zur Altersvorsorge ab 2009

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    Rückabwicklung Beiträge zur Altersvorsorge ab 2009

    Kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:
    Seit Jahren wurde das Weihnachtsgeld in Höhe von 1752 € in eine Altersvorsorge eingezahlt (St+SV-frei, vom AG pauschalierte LSt).
    Im Jahr 2014 war ich komplett krankgeschrieben. Nun hat meine Versicherung mich angeschrieben und erklärt, das die Beiträge zur Altersvorsorge rückwirkend ab 2009 erstattet werden (Leistung aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge).
    Wie verhält sich das steuerlich bzw. sozialversicherungsrechtlich? Wird hier eine Rückabwicklung des Weihnachtsgelds ab 2009 vorgenommen und hieraus dann LSt + SV-Beiträge fällig?
    Würde mich freuen wenn jemand hierzu Stellung nehmen kann.
    Liebe Grüße
    MaKoSch

    #2
    AW: Rückabwicklung Beiträge zur Altersvorsorge ab 2009

    MaKoSch

    es ist Ihnen anzuraten, den Sachverhalt Ihrem Fnanzamt, Ihrer Versicherung oder Steuerberater darzulegen.

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