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    Rückerstattung

    Sehr geehrtes Team,

    ich bin nun daran meine erste Steuererklärung zu machen. Voller Tatendrang habe ich angefangen und bin nach zwei Tagen am verzweifeln.

    Zu meinem Fall: Ich bin Student und habe im letzten Jahr nicht, bis auf die Semesterferien, gearbeitet. Meines Erachtens müsste ich, wenn ich unter 8500€ verdient habe, keine Abgaben im Sinne von Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, und Krankenversicherung machen. Im welchem Formular kann ich angeben, das ich Student bin und von der Zahlung der Beiträge befreit bin, sodass ich diese zurückerstatte bekomme?

    Kommen Ausgaben die mein Studium betreffen, Werbungskosten oder Sonderausgaben?

    Ich habe bisher den Mantelbogen + Anlage N ausgefüllt! Kann ich die Versicherungsbeiträge über die Anlage "Vorsorgeaufwand" mir zurück erstatten?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!!

    MfG
    Zuletzt geändert von The Alchemist; 12.01.2015, 16:51.

    #2
    AW: Rückerstattung

    Hallo,

    man liest ja so einige Fragen von Studenten.
    Erststudium = Sonderausgaben, sonst berufliche Weiterbidung = WK.
    Wie kommst du auf die Idee, dass du deine Versicherungsbeiträge erstattet bekommst?
    Du kannst über die Einkommensteuererklärung dein zu versteuerndes Einkommen mindern und damit deine Steuerlast.


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Rückerstattung

      Hey,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Wie kommst du auf die Idee, dass du deine Versicherungsbeiträge erstattet bekommst?FIGUL
      Ich hab einige Beiträge im Internet gefunden, die das behaupten.

      Zitat: ...In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist der Student als Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn er hauptberuflich Student und nur nebenberuflich Arbeitnehmer ist. Die Gerichte und die Sozialversicherungsträger haben zur Abgrenzung eine Reihe von Bedingungen entwickelt:

      1. In den Semesterferien kann der Student in beliebigem Umfang berufstätig sein, auch die Höhe des Gehalts spielt keine Rolle.

      2. In der Vorlesungszeit muß das Studium im Vordergrund stehen. Das wird unterstellt, wenn die Arbeit:

      a) nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, unabhängig von der Höhe des Gehalts;

      b) zwar mehr als 20 Stunden wöchentlich dauert, aber diese Mehrarbeit in den Abend- oder Nachtstunden oder am Wochenende ausgeübt wird, also dann wenn die Uni geschlossen ist.

      aus http://www.erwin-denzler.de/400/stud.html

      UND

      Bei den Sozialabgaben sind für den Studenten mit Nebenjob drei Abgaben besonders interessant. Die Krankenkasse, die Pflegepflichtversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosenversicherung ist nicht zu zahlen. Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht sowie eine Pflegeversicherungspflicht für Studenten, somit sind auch diese Sozialabgaben nicht zusätzlich zu leisten. Sollte ein Studierender einen Nebenjob annehmen, der über 450 Euro liegt, also oberhalb des Minijob-Bereich, dann kann dieser Nebenjob mit Sozialabgaben nur für die Rentenversicherung und Unfallversicherung auskommen. Sozialabgaben für Krankenkasse und Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Diese trägt er ja bereits über seine studentische Versicherung, über die Familienversicherung der Eltern bzw. ist per Gesetz beitragsfrei.

      aus http://taxdocs.de/2013/04/student-mi...sozialabgaben/

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Du kannst über die Einkommensteuererklärung dein zu versteuerndes Einkommen mindern und damit deine Steuerlast. FIGUL
      Wie ist das genau gemeint? Tut mir leid für mein Unverständnis.


      Gruß

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        #4
        AW: Rückerstattung

        Zitat von The Alchemist Beitrag anzeigen
        Hey,

        vielen Dank für die schnelle Antwort!!!



        Ich hab einige Beiträge im Internet gefunden, die das behaupten.

        Zitat: ...In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist der Student als Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn er hauptberuflich Student und nur nebenberuflich Arbeitnehmer ist. Die Gerichte und die Sozialversicherungsträger haben zur Abgrenzung eine Reihe von Bedingungen entwickelt:

        1. In den Semesterferien kann der Student in beliebigem Umfang berufstätig sein, auch die Höhe des Gehalts spielt keine Rolle.

        2. In der Vorlesungszeit muß das Studium im Vordergrund stehen. Das wird unterstellt, wenn die Arbeit:

        a) nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, unabhängig von der Höhe des Gehalts;

        b) zwar mehr als 20 Stunden wöchentlich dauert, aber diese Mehrarbeit in den Abend- oder Nachtstunden oder am Wochenende ausgeübt wird, also dann wenn die Uni geschlossen ist.

        aus http://www.erwin-denzler.de/400/stud.html

        UND

        Bei den Sozialabgaben sind für den Studenten mit Nebenjob drei Abgaben besonders interessant. Die Krankenkasse, die Pflegepflichtversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosenversicherung ist nicht zu zahlen. Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht sowie eine Pflegeversicherungspflicht für Studenten, somit sind auch diese Sozialabgaben nicht zusätzlich zu leisten. Sollte ein Studierender einen Nebenjob annehmen, der über 450 Euro liegt, also oberhalb des Minijob-Bereich, dann kann dieser Nebenjob mit Sozialabgaben nur für die Rentenversicherung und Unfallversicherung auskommen. Sozialabgaben für Krankenkasse und Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Diese trägt er ja bereits über seine studentische Versicherung, über die Familienversicherung der Eltern bzw. ist per Gesetz beitragsfrei.

        aus http://taxdocs.de/2013/04/student-mi...sozialabgaben/



        Wie ist das genau gemeint? Tut mir leid für mein Unverständnis.


        Gruß
        Hallo,
        zuerst solltest Du einen Mini-Job auf Lohnsteuerkarte, einen pauschaliert besteuerten Minijob und einen normal besteuerten Job unterscheiden.
        Und Du glaubst nicht wirklich (aus welchen Quellen das auch immer stammt), daß das Finanzamt Dir nichtgezahlte Kassenbeiträge erstattet?
        Fülle den Mantelbogen.
        Fülle Anlage N.
        Fülle Anlage Vorsorgeaufwand.
        Starte die Berechnung.

        Dann siehst Du es.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Rückerstattung

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Und Du glaubst nicht wirklich (aus welchen Quellen das auch immer stammt), daß das Finanzamt Dir nichtgezahlte Kassenbeiträge erstattet?
          Da hast du mich missverstanden. Ich habe die Beiträge gezahlt. Das steht auf meinen Lohnabrechnungen und auf meiner Lohnsteuerbescheinigung und es handelt sich um einen normal besteuerte Beschäftigung.

          Gruß
          Zuletzt geändert von The Alchemist; 12.01.2015, 18:59.

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            #6
            AW: Rückerstattung

            Zitat von The Alchemist Beitrag anzeigen
            Da hast du mich missverstanden. Ich habe die Beiträge gezahlt. Das steht auf meinen Lohnabrechnungen und auf meiner Lohnsteuerbescheinigung und es handelt sich um einen normal besteuerte Beschäftigung.

            Gruß
            Hallo,
            dann fülle doch die Anlage Vorsorgeaufwand!
            Ggfs. auch mit Haftpflicht- und Lebensversicherung.

            Wieso postest Du mit nicht gezahlten Beiträgen und Erstattung dieser?
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Rückerstattung

              Ich habe meine Beiträge durchgelesen, und da steht nichts von nichtgezahlten Beiträgen, die ich zurück erstattet bekommen will

              Es geht um gezahlte Beiträge die ich gerne zurück erstatte bekommen will!!!

              Kommentar


                #8
                AW: Rückerstattung

                Zitat von The Alchemist Beitrag anzeigen
                Ich habe meine Beiträge durchgelesen, und da steht nichts von nichtgezahlten Beiträgen, die ich zurück erstattet bekommen will

                Es geht um gezahlte Beiträge die ich gerne zurück erstatte bekommen will!!!
                Du bekommst nichts zurückerstattet, Du kannst Kosten von der Steuer absetzen. Bei gezahlter Steuer 0,00 Euro wird es schwierig 0,01 CENT zurückzubekommen. Wenn ich 100 EURO Kosten habe, mein Steuersatz 25% beträgt habe ich eine Steuerersparnis von 25 EURO.
                Verstehst Du nun worum es geht?
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Rückerstattung

                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  Du bekommst nichts zurückerstattet, Du kannst Kosten von der Steuer absetzen. Bei gezahlter Steuer 0,00 Euro wird es schwierig 0,01 CENT zurückzubekommen. Wenn ich 100 EURO Kosten habe, mein Steuersatz 25% beträgt habe ich eine Steuerersparnis von 25 EURO.
                  Verstehst Du nun worum es geht?
                  Tut mir leid, ich verstehe es leider nicht. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, das Studenten die Lohnsteuer und die gezahlten Versicherungsbeiträge zurückbekommen. Also werde ich nichts erstattet bekommen? Warum dann die Bankdaten?

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                    #10
                    AW: Rückerstattung

                    Wenn ein Student keine Steuern zahlen müsste, dann würde sich wohl jeder Millionär bzw Steuerzahler an einer Uni einschreiben lassen... Und niemand würde mehr Steuern zahlen. ..
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Rückerstattung

                      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                      Wenn ein Student keine Steuern zahlen müsste, dann würde sich wohl jeder Millionär bzw Steuerzahler an einer Uni einschreiben lassen... Und niemand würde mehr Steuern zahlen. ..
                      Passt irgendwie nicht. Ich habe nur zwei Monate gearbeitet und bin unter dem Satz von 8.354 € geblieben. Ein Millionär verdient bestimmt mehr als das

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Gibt es denn Literatur, wo ich das nachlesen kann? Anscheinend sind ja alle Beiträge, die im Netz verfasst wurden murx

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Rückerstattung

                        Das klang hier aber noch anders :
                        Zitat von The Alchemist Beitrag anzeigen
                        Tut mir leid, ich verstehe es leider nicht. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, das Studenten die Lohnsteuer und die gezahlten Versicherungsbeiträge zurückbekommen. Also werde ich nichts erstattet bekommen? Warum dann die Bankdaten?
                        Was genau ist dir denn jetzt noch unklar?
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Rückerstattung

                          Nun ja, ich bin jetzt seit zwei Tagen im Internet am schauen. In jedem dieser, wird gesagt, das die Sozialabgaben und die Lohnsteuer rückerstattet werden kann.

                          Ich habe noch keinen einzigen Beitrag, außer hier im Forum, gelesen, der besagt, das ich ebendiese nicht erstattet bekomme. Gibt es Literatur, wo ich das Nachlesen kann?


                          http://www.gutefrage.net/frage/werde...rueckerstattet

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                            #14
                            AW: Rückerstattung

                            Ok, die zwei Antworten aus Deinem Link sind gut. Aber hast Du auch irgendwas gefunden dass man Versicherungsbeiträge zurückbekommen würde?
                            Wieviel Steuern hast Du eigentlich bezahlt (vielleicht hab ich's auch überlesen ...)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Rückerstattung

                              Also, fangen wir bei Null an.

                              Wenn man arbeitet, zahlt man i.A. Lohnsteuer, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

                              Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die Lohnsteuer wird monatlich berechnet, indem der Monatsverdienst aufs Jahr hochgerechnet wird.
                              Arbeitet jemand nur kurzzeitig, lohnt sich daher die Einkommensteuererklärung. Liegt das zu versteuernde Einkommen in Gänze unter dem Grundfreibetrag von 8000+x Euro, gibt es insbesondere die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurück.

                              Über die Anlage Vorsorgeaufwand erklärete Sozialversicherungsbeiträge senken das zu versteuernde Einkommen. Dies kann dazu führen, dass Steuern erstattet werden, liegt man brutto sowieso unter dem Grundfreibetrag, wird aber eh schon die gesamte Lohnsteuer erstattet, gibt es keinen Effekt, mehr als alle Steuern zurück geht nun mal nicht. In keinem Fall werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Das steht so auch nicht in den von dir zitierten Artikeln.

                              Genauso wenig werden bei der Einkommensteuerveranlagung Werbungskosten erstattet. Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen. Dies kann dazu führen, dass Steuern erstattet werden, liegt man brutto sowieso unter dem Grundfreibetrag, wird aber eh schon die gesamte Lohnsteuer erstattet, gibt es keinen Effekt, mehr als alle Steuern zurück geht nun mal nicht.

                              Es gibt Fälle, in denen Studentenjobs ganz oder teilweise sozialversicherungsfrei sind. Eine Broschüre dazu gibt es bei der Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicheru..._studenten.pdf
                              Die Sozialversicherungsfreiheit wird aber wenn, dann schon eigentlich schon in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Ob dein AG dir zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge einbehalten hat, wissen wir nicht, und wollen wir auch nicht wissen, denn wie gesagt: Niemals hat eine Steuererklärung eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge.

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