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    #16
    AW: Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge

    Werter Alchemist,
    charta in duas partes
    Der obere Teil des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthält die einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. In diesem Forum finden Sie zahlreiche Hinweise wo und wie Sie diese eintragen und via Einkommensteuererklärung ggf. zurückerstattet bekommen.
    Der untere Teil des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthält die einbehaltenen und abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Deren Behandlung ist hier weniger bekannt.
    Nach Ihren Darlegungen sind Sie in der Rentenversicherung beitragspflichtig,
    in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung jedoch beitragsfrei!
    Wie bekommen Sie, - und Ihr Arbeitgeber, zu Unrecht einbehaltene Beiträge aus diesen Zweigen der Sozialversicherung erstattet?
    Zuständig ist Ihr (damaliger) Sozialversicherungsträger (Krankenkasse).
    Bei diesem ist einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Sozialversicherung zu stellen.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #17
      AW: Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ok, die zwei Antworten aus Deinem Link sind gut. Aber hast Du auch irgendwas gefunden dass man Versicherungsbeiträge zurückbekommen würde?
      Wieviel Steuern hast Du eigentlich bezahlt (vielleicht hab ichs auch überlesen ...)
      Ich habe dazu einen Beitrag, sogar hier aus dem Forum. 600 sind es

      https://www.elster.de/anwenderforum/...ngsbeitr%E4gen

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Also, fangen wir bei Null an.

      Wenn man arbeitet, zahlt man i.A. Lohnsteuer, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

      Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die Lohnsteuer wird monatlich berechnet, indem der Monatsverdienst aufs Jahr hochgerechnet wird.
      Arbeitet jemand nur kurzzeitig, lohnt sich daher die Einkommensteuererklärung. Liegt das zu versteuernde Einkommen in Gänze unter dem Grundfreibetrag von 8000+x Euro, gibt es insbesondere die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurück.

      Über die Anlage Vorsorgeaufwand erklärete Sozialversicherungsbeiträge senken das zu versteuernde Einkommen. Dies kann dazu führen, dass Steuern erstattet werden, liegt man brutto sowieso unter dem Grundfreibetrag, wird aber eh schon die gesamte Lohnsteuer erstattet, gibt es keinen Effekt, mehr als alle Steuern zurück geht nun mal nicht. In keinem Fall werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Das steht so auch nicht in den von dir zitierten Artikeln.

      Genauso wenig werden bei der Einkommensteuerveranlagung Werbungskosten erstattet. Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen. Dies kann dazu führen, dass Steuern erstattet werden, liegt man brutto sowieso unter dem Grundfreibetrag, wird aber eh schon die gesamte Lohnsteuer erstattet, gibt es keinen Effekt, mehr als alle Steuern zurück geht nun mal nicht.

      Es gibt Fälle, in denen Studentenjobs ganz oder teilweise sozialversicherungsfrei sind. Eine Broschüre dazu gibt es bei der Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicheru..._studenten.pdf
      Die Sozialversicherungsfreiheit wird aber wenn, dann schon eigentlich schon in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Ob dein AG dir zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge einbehalten hat, wissen wir nicht, und wollen wir auch nicht wissen, denn wie gesagt: Niemals hat eine Steuererklärung eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge.
      Das man mit einer Steuererklärung keine Sozialversicherungsbeiträge zurück erstattet kann wusste ich nicht. Das habe ich heute Morgen beim Finanzamt mitgeteilt bekommen. Ich solle mich direkt mit den Versicherungen in Verbindung setzen. Im obigen Link ist ein gleicher Fall geschildert, und es hat funktioniert!!! Also muss ich gleich erstmal eine Runde telefonieren.


      Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
      Werter Alchemist,
      charta in duas partes
      Der obere Teil des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthält die einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. In diesem Forum finden Sie zahlreiche Hinweise wo und wie Sie diese eintragen und via Einkommensteuererklärung ggf. zurückerstattet bekommen.
      Der untere Teil des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthält die einbehaltenen und abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Deren Behandlung ist hier weniger bekannt.
      Nach Ihren Darlegungen sind Sie in der Rentenversicherung beitragspflichtig,
      in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung jedoch beitragsfrei!
      Wie bekommen Sie, - und Ihr Arbeitgeber, zu Unrecht einbehaltene Beiträge aus diesen Zweigen der Sozialversicherung erstattet?
      Zuständig ist Ihr (damaliger) Sozialversicherungsträger (Krankenkasse).
      Bei diesem ist einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Sozialversicherung zu stellen.
      Ich werde mir erstmal deinen Link anschauen!!

      Vielen Dank!!!

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        #18
        AW: Rückerstattung

        Hallo,

        bezüglich des Links -Erstattung vo Versicherunsbeiträgen.Da steht ausdrücklich von der Krankenkasse erstattet. Hier ist ein Steuerforum ergo total falsch von deiner Seite

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #19
          AW: Rückerstattung

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          bezüglich des Links -Erstattung vo Versicherunsbeiträgen.Da steht ausdrücklich von der Krankenkasse erstattet. Hier ist ein Steuerforum ergo total falsch von deiner Seite

          Gruß FIGUL
          Weiter oben steht das ich es nicht wusste. Ich habe eben mit der Rentenversicherung und der Krankenkasse telefoniert. Die meines es ist Arbeitgebersache.

          Tut mir leid!!!

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