Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

    Hallo zusammen,

    meine Frau studiert gerade berufsbegleitend und kann die Kosten für das Studium in ihrer Lohnsteuererklärung geltend machen (das Studium sichert den Arbeitsplatz).
    Nun steht das Ende des Studiums bevor und da meine Frau nicht das ganze Semester studiert hat, wird sie einen Teil der Studiengebühren zurück erstattet bekommen. Die Kosten fielen 2014 an, die Erstattung wird jetzt (Anfang 2015) erfolgen.

    Wie setze ich das in der Lohnsteuererklärung für 2014 an? Ich vermute, dass ich einfach die um den Erstattungsbetrag reduzierten Kosten angebe? Oder spielt der Jahreswechsel da noch irgendwie mit rein?

    Vielen Dank im Voraus!!!

    #2
    AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

    Zitat von FelixTheCat Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Wie setze ich das in der Lohnsteuererklärung für 2014 an? Ich vermute, dass ich einfach die um den Erstattungsbetrag reduzierten Kosten angebe?
    Vielen Dank im Voraus!!!
    Richtig, es heißt aber Einkommensteuererklärung!
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

      Danke für die schnelle Antwort.

      Sorry, da ich nur über Lohneinkommen verfüge, lag mir der Begriff wohl fälschlicherweise näher ;-)

      Kommentar


        #4
        AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

        M.E. gilt das Zu- und Abflussprinzip, d.h. Ausgabenansatz in 2014, Einnahmenansatz in 2015.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

          Steuerfreie Arbeitgebererstattungen mindern die abziehbaren Werbungskosten auch dann, wenn sie erst im Folgejahr geleistet werden (>BFH vom 20.9.2006 - BStBl 2007 II S. 756).

          Da es sich hier aber nicht um Arbeitgeberleistungen handelt, könnte Picard doch recht haben
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

            Ich bin da vollkommen ergebnisoffen, habe da aber da weder ein Urteil noch eine Verwaltungsanweisung an der Hand. Das genannte Urteil passt m.E. aber gar nicht, weil das aber ganz andere Themen hatte (§ 3c EStG, GRUNDSÄTZLICHER Abzug).
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

              Den erste Absatz aus meinem vorherigen Beitrag habe ich aus den LStR 2011 rauskopiert. In dem Urteil geht es u.a. um Umzugskosten die der AG im Folgejahr erstattet hat.

              Aber wie gesagt, ob eine Rückerstattung wie vom threadersteller dargestellt analog wie eine Arbeitgebererstattung behandelt wird, da bin ich auch überfragt.

              Aber dafür sind ja auch die Steuerberater da; )
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

                Kannst Du mal die Fundstelle sagen, bevor ich lange herumsuche ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

                  http://www.steuerlinks.de/richtlinie...11/hin9.4.html
                  Mfg

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Teilweise Erstattung von Fortbildungskosten im Folgejahr

                    Danke Dir ! Habe mir das jetzt noch mal durchgelesen und würde mich nun Elster-Tester bei steuerfreien AG-Leistungen anschließen. Da wir das hier aber nicht haben, wird es schwierig. Ich neige dazu dass erst in 2015 rückgängig zu machen, letztlich muss das Finanzamt Deines Vertrauens entscheiden.

                    Den einfachsten Weg hast Du sicher, wenn Du es schon 2014 gegenrechnest und Ruhe ist. Ob sich das Finanzamt dagegen wehren wird, wage ich zu bezweifeln.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X