Hallo an alle Forumsteilnehmer,
mein Sohn studiert, nachdem er eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und ist über 25 Jahre alt.
Meine Fragen:
1. Kann ich Unterhaltskosten von monatlich 300 Euro (Überweisung) und 80 Euro Krankenkasse steuerlich in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen ?
2. Gilt hierfür die Grenze von 8354 Euro für das vergangene Jahr, vermindert um den Gesamtbetrag der Einkünfte meines Sohnes (unter zusätzlicher Berücksichtigung des Freibetrags von 624 Euro) ?
Für die Antworten vielen Dank im Voraus
Südhessen
mein Sohn studiert, nachdem er eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und ist über 25 Jahre alt.
Meine Fragen:
1. Kann ich Unterhaltskosten von monatlich 300 Euro (Überweisung) und 80 Euro Krankenkasse steuerlich in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen ?
2. Gilt hierfür die Grenze von 8354 Euro für das vergangene Jahr, vermindert um den Gesamtbetrag der Einkünfte meines Sohnes (unter zusätzlicher Berücksichtigung des Freibetrags von 624 Euro) ?
Für die Antworten vielen Dank im Voraus
Südhessen
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