Hallo,
meiner Freundin werden, aufgrund meiner Einkünfte, öffentliche Mittel gestrichen. Ich überweise daher monatlich die Beiträge, für ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Kann ich das in der Anlage "Vorsorgeaufwand" geltend machen, oder trifft das in meinem Fall nicht zu?
Dann hätte ich noch eine Frage zu arbeitsbedingten Unterkunftskosten. Ich bin aus beruflichen Gründen, öfters ein paar Tage unterwegs und muss deshalb leider außerhalb übernachten. Mein Arbeitgeber bezahlt für diese Tage eine pauschale "Auslöse". Kann ich die Quittungen, für die Unterkünfte, einreichen?
Freundliche Grüße
meiner Freundin werden, aufgrund meiner Einkünfte, öffentliche Mittel gestrichen. Ich überweise daher monatlich die Beiträge, für ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Kann ich das in der Anlage "Vorsorgeaufwand" geltend machen, oder trifft das in meinem Fall nicht zu?
Dann hätte ich noch eine Frage zu arbeitsbedingten Unterkunftskosten. Ich bin aus beruflichen Gründen, öfters ein paar Tage unterwegs und muss deshalb leider außerhalb übernachten. Mein Arbeitgeber bezahlt für diese Tage eine pauschale "Auslöse". Kann ich die Quittungen, für die Unterkünfte, einreichen?
Freundliche Grüße
Kommentar