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Fragen zu Angaben in formloser EÜR

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    Fragen zu Angaben in formloser EÜR

    Hallo!

    Ich bin Freiberufler und biete sonstige Leistungen über das Internet an, mein Umsatz liegt unter €17.500 und ich habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Das Unternehmen habe ich letztes Jahr angemeldet und jeden Monat eine USt-Voranmeldung abgegeben. Nun sitze ich gerade an meiner ersten Steuererklärung. Dafür muss ich ja folgendes einreichen:

    - EÜR (formlos, da ja weniger als €17.500 Umsatz)
    - Umsatzsteuererklärung
    - Einkommenssteuererklärung

    Jetzt hab ich allerdings ein paar Fragen, wo ich nicht weiß, wie (und ob) ich das in meine EÜR mit reinnehmen kann.

    1. Ich nutze für mein Unternehmen eine Skype-Nummer. Allerdings gibt es dafür von Skype keine Rechnung, sondern nur eine Auflistung in meinem Konto über den Preis und die MwSt. und dass ich bezahlt habe und sie mit die Nummer bereitstellen. Frage: Kann ich diese Betriebsausgaben in meine EÜR nehmen, obwohl ich keinen „richtigen“ Beleg bzw. Rechnung dafür habe? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Geht da was mit Eigenbeleg?

    2. Ich habe für meine Webseite Fotos von Fotolia runtergeladen und dafür eine Rechnung ohne USt. bekommen, da ich meine USt-ID dort angegeben hatte. Bei der USt-Voranmeldung habe ich meine Steuerschuld (KZ 53) angegeben und gleichzeitig den Betrag als Vorsteuer eingetragen (KZ 67). D.h. es hat keinen eigentlichen Geldfluss auf meinem Konto gegeben. Habe ich das richtig verstanden, dass ich hier quasi nur auf dem Papier dem FA die Steuer gezahlt habe, die mir sie aber gleichzeitig auch wieder erstattet haben, nur dass das eben nicht auf dem Konto sichtbar ist? Und wenn ja, wie gebe ich das richtig auf der EÜR an (wie gesagt, formlos, d.h. nur Auflistung von Einnahmen und Ausgaben). Soll ich das unter Einnahmen (erstattete USt) und Ausgaben (gezahlte Ust.) auflisten. Muss ich das überhaupt, da ja kein Geld geflossen ist?

    3. Frage zu Abschreibungen: Ich arbeite ausschließlich über das Internet und benutze hierfür meinen Laptop, den ich aber schon drei Jahre vor Unternehmensgründung privat besorgt hatte. Kann ich da noch was abschreiben, da ohne den mein Unternehmen ja gar nicht existieren kann? Oder ist da der Zug schon abgefahren? Ein neues Notebook möchte ich mir eigentlich nicht anschaffen, der alte tuts noch super.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke schön!

    #2
    AW: Fragen zu Angaben in formloser EÜR

    1. Du kannst die EÜR auch elektronisch übermitteln. Es besteht keine Verpflichtung diese formlos zu machen.

    2. Wie viel Du Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt hast und wieviel Dir erstattet wurde erkennst Du an Deinen Kontoauszügen.

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      #3
      AW: Fragen zu Angaben in formloser EÜR

      Zum Laptop : Abschreibung erfolgt über 3 Jahre. Der ist dann wohl schon abgeschrieben. Kann man nichts mehr machen.
      Mfg

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