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Elterngeld - wo genau?

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    Elterngeld - wo genau?

    Hallo,

    was ist denn der Unterschied Zwischen Zeile 94 im Hauptvordruck und den Zeilen 27-29 Anlage N?
    Verstehe ich das richtig, wenn ich im Jahr 2014 arbeiten war und Elterngeld erhielt, es in Anlage N schreibe und wenn man nur Elterngeld erhalten hat, dann im Hauptvordruck?
    Vorab danke ich euch für eure Antworten.

    Gute Nacht

    #2
    AW: Elterngeld - wo genau?

    Genau so ist es.
    Mfg

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      #3
      AW: Elterngeld - wo genau?

      Meine Frau und ich haben Elterngeld 2014 bezogen.
      Meine Frau hat vorher nicht gearbeitet, ich wiederum schon.

      1. Muss ich jetzt bei Zusammenveranlagung im Mantelbogen Elterngeld von meiner Frau eintragen und in der Anlage N mein erhaltenes Elterngeld?
      Oder kann ich alles im Mantelbogen eintragen.
      2. Ich habe für das Elterngeld keine Steuerbescheinigung bekommen. Scheint wohl nicht mehr üblich zu sein da laut Elster Online Hilfe
      "Leistungsbeträge grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden". Also zähle ich das monatlich erhaltene Elterngeld
      laut Kontoauszug für das Jahr 2014 zusammen und trage es im Elsterformular ein ohne einen Beleg beizulegen?

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        #4
        AW: Elterngeld - wo genau?

        1. Muss ich jetzt bei Zusammenveranlagung im Mantelbogen Elterngeld von meiner Frau eintragen und in der Anlage N mein erhaltenes Elterngeld?
        Ja, das ist erstens übersichtlicher und dann sind auch die Angaben zu Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung in Zeile 30 der Anlage N auf Anhieb plausibel.

        Mich wundert es, dass man zum Elterngeld keine Leistungsbescheinigung erhält. Die elektronische Übermittlung hilft ja dem Steuerpflichtigen nichts, solange diese Belege nicht abrufbar sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Elterngeld - wo genau?

          Man muss wohl dann beim zuständigen Finanzamt anrufen und die gespeicherte Summe erfragen.
          Was mich etwas irritiert ist dass das Elterngeld für Januar 2015 , welches am 30.12.2014 überwiesen wurde, dennoch für 2014 hinzu-
          gezählt wird. Ist das so gängige Praxis ?
          kenne mich da leider nicht aus

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            #6
            AW: Elterngeld - wo genau?

            Maßgebend ist allein der Zufluss, egal FÜR welches Jahr.

            Extrem ausgedrücktes Beispiel: Mama X bekommt ihr Kind im Herbst 2014 und beantragt Elterngeld. Der Bescheid geht im Januar 2015 raus mit Nachzahlung für Monate von 300 € für 2014 und normaler Zahlung für Januar von 300 € und jeden Monat in 2015 je 300 €. usw. X klagt durch alle Instanzen und erhält in 2019 Nachschlag von 1.000 €.

            Fazit:

            2014: 0 €
            2015: 1x 300 € Nachzahlung für 2014 und 12x normal für 2015
            2019: 1.000 €
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Elterngeld - wo genau?

              Danke für die Antworten.
              Also ist maßgebend wann das Geld gezahlt wurde. Stichtag 31.12.
              Alles was am 31.12.14 oder davor gezahlt wurde, ist dem Jahr 2014 anzurechnen.

              Gilt das für alle Zahlungen
              Elterngeld, Kindergeld, Krankengeld usw.?

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                #8
                AW: Elterngeld - wo genau?

                Hallo kyor,

                das Zuflussprinzip gilt überall.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Elterngeld - wo genau?

                  Ausnahmen bestätigen die Regel:

                  Für das Kindergeld ist nur der Anspruch maßgeblich.
                  Daher ist beim Kindergeld der Zeitpunkt der Zahlung nicht relevant.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Elterngeld - wo genau?

                    ... weswegen beim Kindergeld ja auch ausnahmsweise nach "Anspruch" gefragt wird.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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