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Einzelveranlagung nach Hochzeit

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    Einzelveranlagung nach Hochzeit

    Hallo,

    Ich habe 2014 geheiratet und habe jetzt beide Möglichkeiten durchgerechnet mit einzelveranlagung und zusammenveranlagung. Mein Ergebnis ist folgendes: ich Mann habe das ganze Jahr gearbeitet bin im April dann von Steuerklasse 1 in 3 gewechselt. meine Frau war 3 Monate arbeitslos und hat danach einen 450€ Job angenommen. Bei Einzelveranlagung würde ich 1400€ mehr zurückbekommen als bei zusammenveranlagung. Kann das sein?? Und muss meine Frau dann überhaupt eine Steuererklärung abgeben wenn sie eh keine Steuern bezahlt hat? Oder muss sie eine abgeben weil wir eine einzelveranlagte Steuererklärung machen. Weil wenn ich ihre Erklärung von Elster berechnen lasse kommt da nur eine Fehlermeldung in dem pdf Dokument ist ja auch eig. logisch sie hat ja auch nichts bezahlt.

    Oh man wie verwirrend das doch ist ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen.

    Gruß stefan
    Zuletzt geändert von StefanSarah; 25.01.2015, 13:50.

    #2
    AW: Einzelveranlagung nach Hochzeit

    Dass deine Frau auch eine Steuererklärung abgeben muss, wurde dir doch hier schon gesagt :
    https://www.elster.de/anwenderforum/...369#post185369
    Mfg

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      #3
      AW: Einzelveranlagung nach Hochzeit

      Ja aber ist es den richtig das bei ihr nichts rauskommt bin halt nicht so fit in dem Thema und möchte mir nur sicher sein sorry

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        #4
        AW: Einzelveranlagung nach Hochzeit

        Nach deinen bisherigen Schilderungen, würde bei ihr nichts rauskommen. Jedoch fordert das Finanzamt bei Einzelveranlagung von Ehegatten immer beide Steuererklärungen an bzw. besteht bei Lohnersatzleistungen sowieso Abgabepflicht wie bereits erwähnt wurde.
        Mfg

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          #5
          AW: Einzelveranlagung nach Hochzeit

          Zitat von StefanSarah Beitrag anzeigen
          ich Mann habe das ganze Jahr gearbeitet bin im April dann von Steuerklasse 1 in 3 gewechselt. meine Frau war 3 Monate arbeitslos und hat danach einen 450€ Job angenommen. Bei Einzelveranlagung würde ich 1400€ mehr zurückbekommen als bei zusammenveranlagung. Kann das sein??
          Ich bin da skeptisch. Der Ehemann verschenkt bei der Einzelveranlagung gut 8000€ Grundfreibetrag der Ehefrau, die bei deren Einzelsteuererklärung wirkungslos verpuffen. Der Nachteil bei der Zusammenveranlagung wäre hingegen, dass sich das unter Progressionsvorbehalt stehende ALG hier nun auswirkt, indem es zur Ermittlung des prozentualen Steuersatzes zum zvE hinzugerechnet wird. Mein mathematisches Bauchgefühl sagt mir, dass das eigentlich erst nachteilig werden kann, wenn das ALG für die drei Monate diese durch den Grundfreibetrag gewonnenen 8000€ übersteigt.

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            #6
            AW: Einzelveranlagung nach Hochzeit

            ich bin auch skeptisch, ob das wirklich günstiger ist. Das Thema wird hier zweimal bedient.

            https://www.elster.de/anwenderforum/...fwand-Zeile-11

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