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Extreme Steuernachzahlung :( Frage...

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    Extreme Steuernachzahlung :( Frage...

    Hallo

    Ich habe meine Steuer für 2014 mit Elster berechnen lassen und mit Schrecken festgestellt das ich 5000 € Steuern nachzahlen soll!? Das kann doch nicht sein oder!?

    Es ist so das ich für das Jahr 2014 zwei Gehälter bekommen habe, eins nach Steuerklasse 1 und eins nach Steuerklasse 6. Noch dazu habe ich eine "Abfindung" bekommen nach Steuerklasse 1, allerdings auf Nr. 10 "ermäßigte Lohnsteuerbelastung für Gehalt für mehrere Kalenderjahre.

    So, hab dann alles eingegeben, auch meine Werbungskosten und nun wird mir wie gesagt angezeigt das ich etwas mehr als 5000 € nachzahlen soll. Da bin ich ja fast aus den Latschen gekippt. Ich habe keine 5000 €, keine Ahnung wie ich die zahlen soll.

    Jetzt frage ich mich aber wie das sein kann, nach Steuerklasse 1 wurde alles richtig abgezogen und nach 6 auch, warum auf einmal so eine riesige Nachzahlung!? Wenn ich mir den von Elster erstellten Steuerbescheid ansehe wird mir nur angezeigt das ich mit allem zusammen (1+6+Abfindung) einen gewissen Betrag im Jahr 2014 als Bruttoverdienst hatte und darauf nun dieser Betrag an Steuern festgesetzt wird. Aber wird bei dieser Berechnung auch berücksichtigt das da ja eine Abfindung sowie zwei Steuerklassen mit rein spielen?

    Hab schon mit ner Bekannten gesprochen die beim Finanzamt arbeitet sowie mit meiner Bearbeiterin die beide sagten das denen das komisch vorkommt und meine Bearbeiterin meinte sie müsse das erstmal berechnen. Ich kann die Erklärung aber noch nicht einreichen da mir noch Unterlagen fehlen.
    Mache mir aber grade halt voll ins Hemd weil ich Panik hab das ich wirklich 5000 € Steuern nachzahlen muss

    Kann mir da jemand helfen? Muss ich da irgendwas irgendwie anders eingeben oder kann Elster das vielleicht nicht so genau berechnen wenn man mehrere Lohnsteuerklassen plus Abfindung hatte? Bitte um Hilfe

    #2
    AW: Extreme Steuernachzahlung Frage...

    Zitat von LadyC Beitrag anzeigen
    Hallo

    Ich habe meine Steuer für 2014 mit Elster berechnen lassen und mit Schrecken festgestellt das ich 5000 € Steuern nachzahlen soll!? Das kann doch nicht sein oder!?

    Es ist so das ich für das Jahr 2014 zwei Gehälter bekommen habe, eins nach Steuerklasse 1 und eins nach Steuerklasse 6. Noch dazu habe ich eine "Abfindung" bekommen nach Steuerklasse 1, allerdings auf Nr. 10 "ermäßigte Lohnsteuerbelastung für Gehalt für mehrere Kalenderjahre.

    So, hab dann alles eingegeben, auch meine Werbungskosten und nun wird mir wie gesagt angezeigt das ich etwas mehr als 5000 € nachzahlen soll. Da bin ich ja fast aus den Latschen gekippt. Ich habe keine 5000 €, keine Ahnung wie ich die zahlen soll.

    Jetzt frage ich mich aber wie das sein kann, nach Steuerklasse 1 wurde alles richtig abgezogen und nach 6 auch, warum auf einmal so eine riesige Nachzahlung!? Wenn ich mir den von Elster erstellten Steuerbescheid ansehe wird mir nur angezeigt das ich mit allem zusammen (1+6+Abfindung) einen gewissen Betrag im Jahr 2014 als Bruttoverdienst hatte und darauf nun dieser Betrag an Steuern festgesetzt wird. Aber wird bei dieser Berechnung auch berücksichtigt das da ja eine Abfindung sowie zwei Steuerklassen mit rein spielen?

    Hab schon mit ner Bekannten gesprochen die beim Finanzamt arbeitet sowie mit meiner Bearbeiterin die beide sagten das denen das komisch vorkommt und meine Bearbeiterin meinte sie müsse das erstmal berechnen. Ich kann die Erklärung aber noch nicht einreichen da mir noch Unterlagen fehlen.
    Mache mir aber grade halt voll ins Hemd weil ich Panik hab das ich wirklich 5000 € Steuern nachzahlen muss

    Kann mir da jemand helfen? Muss ich da irgendwas irgendwie anders eingeben oder kann Elster das vielleicht nicht so genau berechnen wenn man mehrere Lohnsteuerklassen plus Abfindung hatte? Bitte um Hilfe
    Hallo,
    ELSTER berechnet es eigentlich so, wie Du es eingibst.
    Deine Bekannte und deren Bekannte arbeiten zwar im Finanzamt, ich würde an Deiner Stelle doch einen 'Steuerberater aufsuchen. Und stelle Deine Frage bitte im richtigen Unterforum - ich verschiebe mal nach Allgemein und Projekt.
    Zuletzt geändert von stiller; 25.01.2015, 22:13. Grund: Richtiges Unterforum
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Extreme Steuernachzahlung Frage...

      Bei Steuerklasse 6 besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, eben aus dem Grund, weil es zu einer Nachzahlung kommen kann.
      Ob die Höhe stimmt oder nicht : siehe Beitrag oben "Steuerberater" !
      Mfg

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        #4
        AW: Extreme Steuernachzahlung Frage...

        Und als Klassiker: Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?

        Oft ist es so, dass bei Steuerklasse VI aufgrund des geringeren Verdienstes zu wenig Steuer für die gestiegene Progression des Gesamteinkommens einbehalten wird. Das kann zu Überraschungen führen. Daher auch die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

        Auch Abfindungen können sowohl positiv als auch negativ zu unvorhergesehenen Ergebnissen (je nach Höhe, Zeitpunkt und weiteren Einkünften) führen.
        Zuletzt geändert von Kloebi; 26.01.2015, 09:55.

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          #5
          AW: Extreme Steuernachzahlung Frage...

          Auch die Abfindung ist ein Pflichtveranlagungsgrund. Wenn Du nun also schon zwei Pflichtveranlagungsgründe hast, KANN es sein, dass das Ergebnis richtig ist. I.ü. siehe Elster-Tester.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Extreme Steuernachzahlung Frage...

            Aber wird bei dieser Berechnung auch berücksichtigt das da ja eine Abfindung sowie zwei Steuerklassen mit rein spielen?
            Die Einkommensteuer für die Abfindung müsste in der Vorausberechnung getrennt ausgewiesen werden, da hierfür eine Ermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG gewährt wird.

            Die Lohnsteuerklassen spielen für die Einkommensteuer keine Rolle.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Extreme Steuernachzahlung Frage...

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Einkommensteuer für die Abfindung müsste in der Vorausberechnung getrennt ausgewiesen werden, da hierfür eine Ermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG gewährt wird.

              Die Lohnsteuerklassen spielen für die Einkommensteuer keine Rolle.
              Nicht in jedem Fall ist Phar. 34 Abs. 1 EStG günstiger als die tarifliche ESt.
              Mfg

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                #8
                AW: Extreme Steuernachzahlung Frage...

                Ob eine Ermäßigung in jedem Fall zu einer Steuerersparnis führt, mag dahinstehen, aber getrennt ausgewiesen wird der Steueranteil, der auf die nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuerten Einkünfte entfällt, in der Vorausberechnung in jedem Fall.

                LadyC kann also sehen, ob die Steuer für die Abfindung deutlich höher ist als die Lohnsteuer, die ihr Arbeitgeber abgeführt hat. Sie sucht ja nach einer plausiblen Erklärung für die hohe Steuernachzahlung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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