Hallo,
ich habe ein Pflichtpraktikum (laut Studienordnung) während des Studiums mit Bezahlung (ca. 2000€ für 32h/Woche, 5 Monate) absolviert. Ich habe gelesen, dass bei einem Pflichtpraktikum währen des Studiums man laut § 5 Abs. 3 SGB VI und § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei ist.
Meine Frage: wie vermerke ich das in der Lohnsteuererklärung, sodass ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück bekomme? Krankenversichert hab ich mich in dieser Zeit selbst als Student für ca 70€ in Monat.
Danke für Antworten
ich habe ein Pflichtpraktikum (laut Studienordnung) während des Studiums mit Bezahlung (ca. 2000€ für 32h/Woche, 5 Monate) absolviert. Ich habe gelesen, dass bei einem Pflichtpraktikum währen des Studiums man laut § 5 Abs. 3 SGB VI und § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei ist.
Meine Frage: wie vermerke ich das in der Lohnsteuererklärung, sodass ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück bekomme? Krankenversichert hab ich mich in dieser Zeit selbst als Student für ca 70€ in Monat.
Danke für Antworten
Kommentar