Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Basteltyp
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    in der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeile 50

    Einen Kommentar schreiben:


  • MSchw
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Die für Windows installierbare Software ElsterFormular

    Einen Kommentar schreiben:


  • Basteltyp
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    >>>Ich arbeite mit der Elstersoftware

    das können zig verschiedene Arten sein.
    Ist es die kostenlose für Windows installierbare Software ElsterFormular?
    Ist es mittels Browser das online zu bedienende ElsterOnline-Portal?
    Ist es eine gekaufte Steuersoftware? Welche? Namen? etc. etc.

    Einen Kommentar schreiben:


  • MSchw
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
    Hallo,

    sich an einen Thread ran zu hängen, der keinen Bezug zur verwendeten Steuer-Anwendung hat, ist schlecht.
    Mit welcher Software oder gar ElsterOnline-Portal wird denn gearbeitet?
    Ich arbeite mit der Elstersoftware, Steuererklärung 2016, danke.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Basteltyp
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Hallo,

    sich an einen Thread ran zu hängen, der keinen Bezug zur verwendeten Steuer-Anwendung hat, ist schlecht.
    Mit welcher Software oder gar ElsterOnline-Portal wird denn gearbeitet?

    Einen Kommentar schreiben:


  • MSchw
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Wer weiß, in welcher Zeile ich bei den Sonderausgaben, die KFZ Haftpflicht eintragen kann?
    Vielen lieben Dank!!!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Bei Einzelnachweis trägst du die tatsächlichen Kosten in Zeile 47 ein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • afloria
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Ich habe einen Privatwagen, und darf aufgrund meiner Behinderung die PKW Kosten mit ihren Tatsächlichen Kosten angeben.
    Ich weiß, wie es berechnet wird, habe alle Belege, nur kann ich die Stelle im Elsterformular nicht finden, wo ich die Kosten einzutragen sind.

    In den vorherigen Antworten wurde ja nur über die Standardangaben mittels Pauschale gesprochen, wo genau man dann die Tatsächlichen Kosten angibt, wurde nicht genannt. Genau die Stelle, wo die Kosten angegeben werden können, suche ich.

    Kannst du mir da weiterhelfen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Wenn es um einen Firmenwagen geht, solltest du hier weiterlesen. Wenn es um Dienstfahrten mit deinem privaten PKW geht, wurde das Wesentliche in diesem Thread bereits geschrieben.

    https://www.elster.de/anwenderforum/...073#post212073

    Einen Kommentar schreiben:


  • afloria
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Hallo zusammen,

    ich mache mir gerade den schwierigen Weg, und möchte die Tatsächliche Kosten absetzen.
    Ich Suche jetzt schon einige Zeit, aber finde leider nicht die passende Stelle, wo dann diese Kosten einzutragen sind.

    Habt ihr da einen Tipp für mich, wo die Kosten eingetragen werden?

    Einen Kommentar schreiben:


  • mosen
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Also da lohnt glaube ich der Aufwand bei mir nicht - Fahrtenbuch für ALLE Fahrten schreiben / Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuchschreibers.

    Danke für die Antworten!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Ich fürchte da wirst du Pech haben.
    Den Ansatz eines selbstermittelten KM-Satzes erkennt das FA nur unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches an. Das Fahrtenbuch gilt aber nur dann als ordnungsgemäß wenn ALLE Fahrten , also auch die Privaten und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darin aufgezeichnet wurden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    TÜV-Bericht, Werkstattrechnung etc.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Foto vom Tacho?!

    Scheint mir denkbar, vorausgesetzt, du hast 2 Fotos oder andere glaubhafte Belege über den Kilometerstand am Jahresanfang und am Jahresende.

    Nur, wenn es sich ohnehin nicht lohnt, sind das doch eher theoretische Überlegungen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • mosen
    antwortet
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    naja, ich führe nur Buch über meine Dienstfahrten. Privatfahrten schreibe ich nicht extra in ein/das Fahrtenbuch.
    Sprich, ich habe nur den Tachostand nach einem Jahr - die dokumentierten Dienstkilometer. wie soll ich das dem Finanzamt nachweisen? Foto vom Tacho?!

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X