Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustzuweisung / Werbekosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustzuweisung / Werbekosten

    Hallo zusammen,

    ich freue mich, wenn jemand meine Fragen beantworten kann- herzlichen Dank!

    1. Eine Verlustzuweisung früherer Jahre wird automatisch mit dem Gewinn aus dem Steuerjahr verrechnet, richtig? Ich habe hierzu noch Nr. 92 im Hauptvordruck ("Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.") angekreuzt- oder bezieht sich das auf etwas anderes?

    2. Wenn meine Verlustzuweisung mein diesjähriges Einkommen übersteigt macht es keinen Sinn Werbekosten anzugeben, richtig? Gewinn und Verlust werden verrechnet, bevor es überhaupt dazu kommt, dass die Werbekosten abgezogen werden. Wenn nix über bleibt machen diese Angaben wenig Sinn. Liege ich da richtig?

    Ich habe lange gegoogelt, eine Antwort war leider nicht auffindbar. Insofern noch einmal: Danke wer sich die Mühe macht mir diese 2 Fragen zu beantworten. :-)

    Viele Grüße,
    windlicht

    #2
    AW: Verlustzuweisung / Werbekosten

    2. Wenn meine Verlustzuweisung mein diesjähriges Einkommen übersteigt macht es keinen Sinn Werbekosten anzugeben, richtig?
    Nein, nicht richtig! Du kannst ja erneut einen Verlustvortrag nach 2015 beantragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustzuweisung / Werbekosten

      Sicher?
      Ich hab in einem Steuerlehrgang gelernt, dass wenn nach Abzug des Verlusts kein zu versteuernder Gewinn übrig bleibt auch nichts übrig bleibt von dem die Werbekosten abgezogen werden können.
      Bedeutet dass der Verlust VOR den Werbekosten berücksichtigt wird. Der weiter übernommene Verlust fürs nächste Jahr bleibt also der selbe.
      Wär schön wenn Du Deine Einschätzung kurz begründen könntest...Dankeschön, sehr nett!

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustzuweisung / Werbekosten

        erst werden die Einkünfte des laufenden Jahres ganz normal ermittelt. Dann wird der Gesamtbetrag der Einkünfte mit einem Verlustvortrag verrechnet. Siehe § 10d EStG.

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustzuweisung / Werbekosten

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          erst werden die Einkünfte des laufenden Jahres ganz normal ermittelt. Dann wird der Gesamtbetrag der Einkünfte mit einem Verlustvortrag verrechnet. Siehe § 10d EStG.
          ...genau. Und wenn der Verlustvortrag die Einkünfte so weit mindert, dass nur noch der Grundfreibetrag übrig bleibt sind Werbekosten hinfällig. Siehst Du das auch so, Kloebi? DANKESCHÖN!!!

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustzuweisung / Werbekosten

            im Endeffekt vielleicht schon. Aber um zu wissen, ob noch ein Verlustabzug bleibt, musst du die Werbungskosten (so heißt das) eh ermitteln. Diese werden wie gesagt vor dem Verlustausgleich abgezogen.

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustzuweisung / Werbekosten

              Zitat von windlicht Beitrag anzeigen
              ...genau. Und wenn der Verlustvortrag die Einkünfte so weit mindert, dass nur noch der Grundfreibetrag übrig bleibt sind Werbekosten hinfällig. Siehst Du das auch so, Kloebi? DANKESCHÖN!!!
              Du sagst genau und behauptest dann anschließend das genaue Gegenteil?

              Kloebi hat gesagt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte ganz normal ermittelt wird. Das beinhaltet Bruttoentgelt abzüglich Werbungskosten.
              Dann wird der festgestelte Verlust abgezogen, entweder bis er weg ist, oder bis die Einkünfte Null sind. Im letzen Fall wird der übrig gebliebene Verlust weiter vorgetragen.

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustzuweisung / Werbekosten

                Einnahmen - WK/BA = Einkünfte

                Einkünfte (bzw. Gesamtbetrag der Einkünfte) - Verlustvortrag = zu versteuerndes Einkommen


                Berechnung wurde von mir vereinfacht, wer es genau wissen will: § 2 EStG in Verbindung mit § 10 d EStG
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar

                Lädt...
                X