Verlustvortrag eintragen

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  • Onkelecki
    Neuer Benutzer
    • 29.01.2015
    • 7

    #1

    Verlustvortrag eintragen

    Hallo,

    ich habe in 2014 bei privaten Aktienverkäufen Verluste gemacht und bin aktuell dabei meine Einkommensteuererklärung auszufüllen. Was muß ich wo eintragen/ankreuzen, wenn ich diese Verluste nach 2015 übertragen will ?

    Vielen Dank
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Verlustvortrag eintragen

    hast du bei deiner Bank bis 15.12.2014 eine sog. Verlustbescheinigung beantragt?

    Wenn nicht, ist nur ein Ausgleich mit künftigen Gewinnen im Verlustverrechnungstopf deiner Bank möglich.

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    • Onkelecki
      Neuer Benutzer
      • 29.01.2015
      • 7

      #3
      AW: Verlustvortrag eintragen

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      hast du bei deiner Bank bis 15.12.2014 eine sog. Verlustbescheinigung beantragt?

      Wenn nicht, ist nur ein Ausgleich mit künftigen Gewinnen im Verlustverrechnungstopf deiner Bank möglich.

      ...habe ich nicht beantragt, rechne in 2015 mit Gewinnen...( hoffentlich ! )... Frage : Muß ich in der Steuererklärung für 2014, an der ich gerade sitze irgendetwas ankreuzen/eintragen ?....

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      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        AW: Verlustvortrag eintragen

        Nicht bezüglich der Verluste, die tauchen da mangels Verlustbescheinigung gar nicht auf, sondern werden BANKINTERN vorgetragen. Wenn Du z.B. dann in 2015 wieder Erwarten bei der Bank weder Gewinne noch Verluste hast und bis zum 15.12.2015 dort die Verlustbescheinigung beantragst, DANN werden die Verluste in einer Verlustbescheinigung für 2015 (!) ausgewiesen und DANN sind die dort ausgewiesenen Werte in der Anlage KAP des Jahres 2015 (!) einzutragen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        • Onkelecki
          Neuer Benutzer
          • 29.01.2015
          • 7

          #5
          AW: Verlustvortrag eintragen

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Nicht bezüglich der Verluste, die tauchen da mangels Verlustbescheinigung gar nicht auf, sondern werden BANKINTERN vorgetragen. Wenn Du z.B. dann in 2015 wieder Erwarten bei der Bank weder Gewinne noch Verluste hast und bis zum 15.12.2015 dort die Verlustbescheinigung beantragst, DANN werden die Verluste in einer Verlustbescheinigung für 2015 (!) ausgewiesen und DANN sind die dort ausgewiesenen Werte in der Anlage KAP des Jahres 2015 (!) einzutragen.
          ....also brauche ich jetzt nichts auf dem Hauptvordruck Seite 1 oben ( "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" ) noch sonstwo ( KAP ? ) ankreuzen, wenn ich diese Verluste aus 2014 erst mit noch zu erwartenden Gewinnen in 2015 verrechnet haben will ??...

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            AW: Verlustvortrag eintragen

            Ja, denn Du hast -mangels Verlustbescheinigung- gar keine Verluste 2014. Also geht ein irgendwie gearteter Antrag auf Verrechnung oder Vortrag oder was weiß ich über 0 € ins Leere.
            Zuletzt geändert von Picard777; 29.01.2015, 20:41. Grund: Tippfehler
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            • Onkelecki
              Neuer Benutzer
              • 29.01.2015
              • 7

              #7
              AW: Verlustvortrag eintragen

              ...das war für mich eine große Hilfe...herzlichen Dank für Eure Antworten...

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