Hallo Zusammen,
ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2014 mit dem Ziel meine Lohnsteuer,
die bei einem Ferienjob einbehalten wurde zurückzubekommen und hoffe hier Hilfe zu bekommen.
ich bin Student und habe 2014 folgende Tätigkeiten gehabt (ich war immer als Student eingeschrieben):
- Pflichtpraktikum Januar bis März (KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhalten, keinerlei Abzüge gehabt)
- Freiwilliges Praktikum direkt im Anschluss von April bis Juni (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
- Ferienjob im August (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
- Werkstudent von Oktober bis zum Ende des Jahres (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
Für die Jobs mit Lohnsteuerbescheid erstelle ich jeweils eine extra Datei "Lohnsteuerbescheinigung" im ElsterFormular,
das habe ich mittlerweile herausgefunden.
Jetzt stellt sich mir die Frage: muss ich das Pflichtpraktikum in irgendeiner Weise in der Einkommensteuererklärung angeben
und wenn ja wo? Eigentlich ja schon, denn für die Ermittlung ob ich unter dem Freibetrag liege sind doch alle Einkünfte zu nennen richtig?
Aber wenn ich keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe, wurde ja auch nichts ans Finanzamt übermittelt,
also wären die Einkünfte dieses Pflichtpraktikums nicht relevant ?
Danke schon einmal im Voraus!
Grüße
ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2014 mit dem Ziel meine Lohnsteuer,
die bei einem Ferienjob einbehalten wurde zurückzubekommen und hoffe hier Hilfe zu bekommen.
ich bin Student und habe 2014 folgende Tätigkeiten gehabt (ich war immer als Student eingeschrieben):
- Pflichtpraktikum Januar bis März (KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhalten, keinerlei Abzüge gehabt)
- Freiwilliges Praktikum direkt im Anschluss von April bis Juni (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
- Ferienjob im August (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
- Werkstudent von Oktober bis zum Ende des Jahres (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
Für die Jobs mit Lohnsteuerbescheid erstelle ich jeweils eine extra Datei "Lohnsteuerbescheinigung" im ElsterFormular,
das habe ich mittlerweile herausgefunden.
Jetzt stellt sich mir die Frage: muss ich das Pflichtpraktikum in irgendeiner Weise in der Einkommensteuererklärung angeben
und wenn ja wo? Eigentlich ja schon, denn für die Ermittlung ob ich unter dem Freibetrag liege sind doch alle Einkünfte zu nennen richtig?
Aber wenn ich keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe, wurde ja auch nichts ans Finanzamt übermittelt,
also wären die Einkünfte dieses Pflichtpraktikums nicht relevant ?
Danke schon einmal im Voraus!
Grüße
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