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Diverse Praktika, Ferienjob und Werkstudent

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    Diverse Praktika, Ferienjob und Werkstudent

    Hallo Zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2014 mit dem Ziel meine Lohnsteuer,
    die bei einem Ferienjob einbehalten wurde zurückzubekommen und hoffe hier Hilfe zu bekommen.

    ich bin Student und habe 2014 folgende Tätigkeiten gehabt (ich war immer als Student eingeschrieben):

    - Pflichtpraktikum Januar bis März (KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhalten, keinerlei Abzüge gehabt)
    - Freiwilliges Praktikum direkt im Anschluss von April bis Juni (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
    - Ferienjob im August (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
    - Werkstudent von Oktober bis zum Ende des Jahres (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)

    Für die Jobs mit Lohnsteuerbescheid erstelle ich jeweils eine extra Datei "Lohnsteuerbescheinigung" im ElsterFormular,
    das habe ich mittlerweile herausgefunden.

    Jetzt stellt sich mir die Frage: muss ich das Pflichtpraktikum in irgendeiner Weise in der Einkommensteuererklärung angeben
    und wenn ja wo?
    Eigentlich ja schon, denn für die Ermittlung ob ich unter dem Freibetrag liege sind doch alle Einkünfte zu nennen richtig?
    Aber wenn ich keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe, wurde ja auch nichts ans Finanzamt übermittelt,
    also wären die Einkünfte dieses Pflichtpraktikums nicht relevant ?

    Danke schon einmal im Voraus!

    Grüße

    #2
    AW: Diverse Praktika, Ferienjob und Werkstudent

    Wenn für das Pflichtpraktikum Lohn gezahlt wurde, sollte man dafür auch dann eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde.

    So kenne ich das von einem meiner Söhne.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Diverse Praktika, Ferienjob und Werkstudent

      Du kannst nicht nur deine Lohnsteuer wiederholen - du kannst auch noch einen Verlustvortrag generieren! Also alle Kosten die im Studium angefallen sind kannst du angeben, diese werden dann angerechnet für spätere Jahre in denen du Geld verdienst!

      Also auf jeden Fall von allem was du da gemacht hast Werbungskosten etc. eintragen!

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        #4
        AW: Diverse Praktika, Ferienjob und Werkstudent

        Hallo,

        @MrRisiko,

        was du postest gilt nur für Fortbildung, z.Bsp. Master
        Bei Erststudium sind Studiumskosten Sonderausgaben und somit ist ein Verlustvortrag ausgeschlossen.
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Diverse Praktika, Ferienjob und Werkstudent

          Danke für die Tips.
          Ich habe eine einfache Lösung für meine Steuererklärung gefunden: Die vereinfachte Steuererklärung.
          Ich denke die Angabe von Werbungskosten hätte in meinem Fall nur dazu gedient, unter
          den Steuerfreibetrag zu kommen, unter dem ich ja sowieso liege.
          Daher war es für mich ein einfaches Ausfüllen der zwei Seiten und damit hat sich die Sache hoffentlich
          erledigt..

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            #6
            AW: Diverse Praktika, Ferienjob und Werkstudent

            Zitat von Banane Beitrag anzeigen
            Ich habe eine einfache Lösung für meine Steuererklärung gefunden: Die vereinfachte Steuererklärung.
            Kann man machen, damit ist das Elsterforum aber per Definition raus.

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