AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
sag mal, willst Du uns veralbern und Zeit stehlen??
Die Antworten der KollegenInnen müssen nicht mit identischen Wortlauten wiederholt werden........................
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Keine Ankündigung bisher.
Steuererklärung abgeben, ratsam?
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Wenn man die Sozialbeiträge nicht einträgt, dann hat man eine höhere Steuer. Sozialbeiträge senken jedoch das zu versteuerten Einkommen.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
..und was soll das
https://www.elster.de/anwenderforum/...stellten/page2
nun??
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Ihr hattet recht Jungs.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Ihr hatte recht Jungs.
Wenn ich die Sozialbeiträge ebenfalls erfasse, auch unter Vorsorgeaufwand.
DAnn bekomme ich Geld zurück.
Danke.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Zitat von AGaver6371 Beitrag anzeigenEine freiwillige Steuererklärung kann mit einem Einspruch nichtig gemacht werden.
Wenn eine Abgabepflicht besteht, weil z.B. der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat, dann ist das doch keine freiwillige Steuererklärung.
Aber wie hier schon gesagt wurde: Ich würde dir einen Lohnsteuerhilfeverein empfehlen.
Zu viel gefährliches Halbwissen.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Zitat von AGaver6371 Beitrag anzeigenDas Finanzamt hat doch schon die Daten oder nicht?
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
@AGaver6371
Zitat: Nein, das wurde nicht hinzugefügt. Wieso muss man die eintragen? Das Finanzamt hat doch schon die Daten oder nicht?“
Nein, das FA kennt Deine Ausgaben nicht, deshalb musst Du selbst tätig werden, in Form einer Einkommensteuererklärung.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
@AGaver6371
Info über Vorsorgeaufwendungen:
http://www.vorsorgeaufwendungen-2014...ng-aktuell.de/
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Was genau ist Vorsorgeaufwand?
Nein, das wurde nicht hinzugefügt. Notwendig?
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Zitat von neysee Beitrag anzeigenAbgesehen davon, dass ich das nicht glaube, sieht der Gesetzgeber eigentlich in allen Konstellationen, in denen eine Nachzahlung im Raum steht, eine Pflichtabgabe vor.
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Nein, das wurde nicht hinzugefügt. Wieso muss man die eintragen? Das Finanzamt hat doch schon die Daten oder nicht?
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Ich denk auch dass die Anlage Vorsorgeaufwand nicht hinzugefügt wurde.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Wir sind nicht mehr allein:
http://www.juraforum.de/forum/t/steu...ratsam.505969/
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
So "verständlich" ist das nicht. Möglich wäre es, wenn der Arbeitgeber im 2. Halbjahr die Lohnsteuer falsch berechnet hätte.
Vielleicht hast du aber auch nur vergessen, deiner Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzuzufügen.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, sieht der Gesetzgeber eigentlich in allen Konstellationen, in denen eine Nachzahlung im Raum steht, eine Pflichtabgabe vor.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen... und drittens, mit Elster kann man's ja schließlich durchrechnen, noch bevor man überhaupt eine Steuererklärung an's Finanzamt schickt ...
Wenn ich den Gesamteinkommen (6xAusbildungsvergütung + 6x AN-Gehalt) nehme und die bereits bezahlte Lohnsteuer (6xAN-Gehalt) eintrage. Dann sagt Elster das ich nachzahlen MUSS.
Verständlich, da ich nur für die 6xAN-Gehalt Lohnsteuer bezahlt habe, für die 6xAusbildungsvergütung jedoch nichts (da es monatlich zu niedrig war). Wenn ich die Ausbildungsvergüntung ebenfalls zum Gesamteinkomme zähle, dann erhöht sich doch dieses. Das führt auch zu höheren Steuern und somit zur Nachzahlung.Zuletzt geändert von AGaver6371; 31.01.2015, 15:45.
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