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Steuererklärung abgeben, ratsam?

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    sag mal, willst Du uns veralbern und Zeit stehlen??
    Die Antworten der KollegenInnen müssen nicht mit identischen Wortlauten wiederholt werden........................

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  • AGaver6371
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Wenn man die Sozialbeiträge nicht einträgt, dann hat man eine höhere Steuer. Sozialbeiträge senken jedoch das zu versteuerten Einkommen.

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    ..und was soll das
    https://www.elster.de/anwenderforum/...stellten/page2
    nun??

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Ihr hattet recht Jungs.
    Das überrascht mich jetzt nicht wirklich!

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  • AGaver6371
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Ihr hatte recht Jungs.

    Wenn ich die Sozialbeiträge ebenfalls erfasse, auch unter Vorsorgeaufwand.

    DAnn bekomme ich Geld zurück.

    Danke.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Zitat von AGaver6371 Beitrag anzeigen
    Eine freiwillige Steuererklärung kann mit einem Einspruch nichtig gemacht werden.
    Nur mal so am Rande:

    Wenn eine Abgabepflicht besteht, weil z.B. der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat, dann ist das doch keine freiwillige Steuererklärung.

    Aber wie hier schon gesagt wurde: Ich würde dir einen Lohnsteuerhilfeverein empfehlen.

    Zu viel gefährliches Halbwissen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Zitat von AGaver6371 Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt hat doch schon die Daten oder nicht?
    Du hast doch eine Probeberechnung mit Elster gemacht, unter Ausschluss des Finanzamts. Die Probeberechnung kann ja nur richtig sein wenn auch die von Dir eingegebenen Daten stimmen. Also füg die Anlage zu und rechne nochmal!

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  • stiller
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    @AGaver6371
    Zitat: Nein, das wurde nicht hinzugefügt. Wieso muss man die eintragen? Das Finanzamt hat doch schon die Daten oder nicht?“
    Nein, das FA kennt Deine Ausgaben nicht, deshalb musst Du selbst tätig werden, in Form einer Einkommensteuererklärung.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    @AGaver6371


    Info über Vorsorgeaufwendungen:

    http://www.vorsorgeaufwendungen-2014...ng-aktuell.de/

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  • AGaver6371
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Was genau ist Vorsorgeaufwand?

    Nein, das wurde nicht hinzugefügt. Notwendig?

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, sieht der Gesetzgeber eigentlich in allen Konstellationen, in denen eine Nachzahlung im Raum steht, eine Pflichtabgabe vor.
    Eine freiwillige Steuererklärung kann mit einem Einspruch nichtig gemacht werden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Nein, das wurde nicht hinzugefügt. Wieso muss man die eintragen? Das Finanzamt hat doch schon die Daten oder nicht?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Ich denk auch dass die Anlage Vorsorgeaufwand nicht hinzugefügt wurde.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Wir sind nicht mehr allein:

    http://www.juraforum.de/forum/t/steu...ratsam.505969/

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    So "verständlich" ist das nicht. Möglich wäre es, wenn der Arbeitgeber im 2. Halbjahr die Lohnsteuer falsch berechnet hätte.

    Vielleicht hast du aber auch nur vergessen, deiner Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzuzufügen.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, sieht der Gesetzgeber eigentlich in allen Konstellationen, in denen eine Nachzahlung im Raum steht, eine Pflichtabgabe vor.

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  • AGaver6371
    antwortet
    AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    ... und drittens, mit Elster kann man's ja schließlich durchrechnen, noch bevor man überhaupt eine Steuererklärung an's Finanzamt schickt ...
    Ja, das hab ich auch gemacht. Am Ende kam eine Nachzahlung heraus.

    Wenn ich den Gesamteinkommen (6xAusbildungsvergütung + 6x AN-Gehalt) nehme und die bereits bezahlte Lohnsteuer (6xAN-Gehalt) eintrage. Dann sagt Elster das ich nachzahlen MUSS.

    Verständlich, da ich nur für die 6xAN-Gehalt Lohnsteuer bezahlt habe, für die 6xAusbildungsvergütung jedoch nichts (da es monatlich zu niedrig war). Wenn ich die Ausbildungsvergüntung ebenfalls zum Gesamteinkomme zähle, dann erhöht sich doch dieses. Das führt auch zu höheren Steuern und somit zur Nachzahlung.
    Zuletzt geändert von AGaver6371; 31.01.2015, 15:45.

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