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Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

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    Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

    Hallo Zusammen

    Mein Vater hat 2013 in sein Haus ( Bj.89) neue Fenster in höhe von ca. 5000 Euro einbauen lassen dies würde doch als Modernisierungsmaßnahme gelten. Oder??
    Muss ich dann in Zeile 75 den vollen Rechnungsbetrag in höhe von ca 5000 Euro eintragen?? Ja oder??!!

    2014 hat mein Vater ein Carport neu gebaut kann man dies auch irgendwie als Modernisierungsmaßnahme , Erhaltungsmaßnahme gelten machen?? Glaube nicht. Oder??



    Gruß Freak04

    #2
    AW: Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

    Nein, in Zeile 75 werden nur die Handwerkerleistungen eingetragen. Also Arbeitslohn u. ä.

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      #3
      AW: Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

      Fast alle meine Handwerker weisen die Arbeitskosten und die darauf entfallende Umsatzsteuer inzwischen auf den Rechnungen aus.

      Bei einem Carportneubau auf einem bereits bebauten und bewohnten Grundstück sollten die Arbeitskosten als Handwerkerleistung anerkannt werden. Zumindest steht das so im aktuellen Anwendungsschreiben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Nein, in Zeile 75 werden nur die Handwerkerleistungen eingetragen. Also Arbeitslohn u. ä.
        Ok also nur Arbeitslohn. was meinst du den mit u.a.?? Was kann man den noch gelten machen??



        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Fast alle meine Handwerker weisen die Arbeitskosten und die darauf entfallende Umsatzsteuer inzwischen auf den Rechnungen aus.

        Bei einem Carportneubau auf einem bereits bebauten und bewohnten Grundstück sollten die Arbeitskosten als Handwerkerleistung anerkannt werden. Zumindest steht das so im aktuellen Anwendungsschreiben.

        Also sollte man hier auch den Arbeitslohn mit angeben?! Oder was meinst du mit Arbeitskosten??


        Danke für eure Antworten.

        Gruß Freak

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          #5
          AW: Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

          Hallo,
          ganz einfach: der Handwerker splittet den Rechnungsbetrag in Material- und Arbeitskosten...
          Eigenleistungen sind und waren nie ansetzbar...................
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

            Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
            Hallo,
            ganz einfach: der Handwerker splittet den Rechnungsbetrag in Material- und Arbeitskosten...
            Eigenleistungen sind und waren nie ansetzbar...................
            Das wusste ich auch.

            Kann man nur die Arbeitskosten oder auch die Materialkosten ansetzten??

            Im Aktuellen Anwendungsschreiben.


            Maßnahme begünstigt

            Austausch oder Modernisierung

            3. von Fenstern und Türen

            Dort steht nicht konkret das es nur den Arbeitslohn oder die Materialkosten geht?!!?


            Gruß und danke

            Freak

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              #7
              AW: Frage zu Handwerkerleistungen Zeile 75 ( Einkommensteuererklärung )

              Zu den Arbeitskosten gehören neben dem reinen Arbeitslohn zuzüglich Umsatzsteuer auch die Maschinen- und Fahrtkosten der Handwerker.

              Anerkannt werden nur Beträge, für die eine Rechnung vorliegt, aus der Material- und Arbeitskosten ersichtlich sind. Die Rechnung muss überwiesen worden sein. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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