Hallo zusammen,
ich habe zwei kurze Frage zur Kleinunternehmerregelung und hoffe jemand hier kann mir eine adäquate Auskunft geben. Ja gegoogelt hab ich schon und ja bei Finanzamt habe ich auch schon nachgefragt, war aber eher ein ernüchterndes Gespräch.
Folgender Sachverhalt:
Habe mich am 01.03.2014 selbstständig gemacht und die KU in Anspruch genommen, da ich von niedrigen Umsätzen ausgegangen bin. Habe jetzt meine Steuererklärung gemacht und einen Umsatz von rund 29.000€ für 2014 erwirtschaftet.
Heißt also ab 01.01.2015 -> Umsatzsteuer ausschreiben! Ok verstanden..
Jetzt schätze ich aber, dass ich im Jahr 2015 auch über die 50.000 Grenze kommen werde wenn es so weiterläuft.
Bedeutet das dann, dass ich für meine Einkünfte aus 2014 eine Nachzahlung zu erwarten habe (da ich hier ja keine Ust. eingenommen habe)? Oder ist es egal was ich 2015 einnehme, da die Kleinunternehmergrenze ja schon im ersten Jahr überschritten wurde und diese Regelung somit nicht mehr zur Anwendung kommt?! Das ist mir irgendwie noch nicht so ganz klar... :-/
Und noch eine Frage dazu:
Für die Berechnung des Umsatzes ist ja der Zahlungseingang richtig? Also nicht der Zeitraum in dem die Tätigkeit geleistet wurde! (IST Versteuerung)
Ist das dann 2015 weiterhin der Fall wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin? Oder komme ich dann in eine SOLL Versteuerung?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten! :-D
ich habe zwei kurze Frage zur Kleinunternehmerregelung und hoffe jemand hier kann mir eine adäquate Auskunft geben. Ja gegoogelt hab ich schon und ja bei Finanzamt habe ich auch schon nachgefragt, war aber eher ein ernüchterndes Gespräch.
Folgender Sachverhalt:
Habe mich am 01.03.2014 selbstständig gemacht und die KU in Anspruch genommen, da ich von niedrigen Umsätzen ausgegangen bin. Habe jetzt meine Steuererklärung gemacht und einen Umsatz von rund 29.000€ für 2014 erwirtschaftet.
Heißt also ab 01.01.2015 -> Umsatzsteuer ausschreiben! Ok verstanden..
Jetzt schätze ich aber, dass ich im Jahr 2015 auch über die 50.000 Grenze kommen werde wenn es so weiterläuft.
Bedeutet das dann, dass ich für meine Einkünfte aus 2014 eine Nachzahlung zu erwarten habe (da ich hier ja keine Ust. eingenommen habe)? Oder ist es egal was ich 2015 einnehme, da die Kleinunternehmergrenze ja schon im ersten Jahr überschritten wurde und diese Regelung somit nicht mehr zur Anwendung kommt?! Das ist mir irgendwie noch nicht so ganz klar... :-/
Und noch eine Frage dazu:
Für die Berechnung des Umsatzes ist ja der Zahlungseingang richtig? Also nicht der Zeitraum in dem die Tätigkeit geleistet wurde! (IST Versteuerung)
Ist das dann 2015 weiterhin der Fall wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin? Oder komme ich dann in eine SOLL Versteuerung?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten! :-D
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