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Staubsaugerkauf absetzen?

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    Staubsaugerkauf absetzen?

    Hallo

    Ich brauche mal eure Hilfe:
    Kann ich einen Staubsaugerkauf in der Steuererklärung absetzen?

    Vielen Dank schon mal.
    hallowinnie

    #2
    AW: Staubsaugerkauf absetzen?

    Nein, auch nicht Fernseher, Geschirrspüler usw.

    Kommentar


      #3
      AW: Staubsaugerkauf absetzen?

      Hallo,

      natürlich, wenn du ihn zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigst.
      z.Bsp. selbständige Reinigungskraft

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Staubsaugerkauf absetzen?

        Zitat von hallowinnie Beitrag anzeigen
        Kann ich einen Staubsaugerkauf in der Steuererklärung absetzen?
        Also ein paar mehr Infos zu den Umständen dürfen es schon sein, oder ? Lasse uns nicht im Unklaren darüber, weswegen Dir Zweifel gekommen sind und Du das hier postest.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Staubsaugerkauf absetzen?

          Vielen Dank für die schnellen Antworten!

          Eigentlich treibt mich der Ärger, dass wir für 2013 Steuern nachzahlen sollen. Durch das Elterngeld ist der Steuersatz höher als zuvor veranschlagt...
          Nun gehe ich alle Rechnungen von 2013 durch. Und konnte zum Staubsauger nichts finden, außer im Zusammenhang mit einer Zweitwohnung.
          Kfz-Reparaturen lassen sich auch nicht absetzen, außer es war ein Unfall auf dem Arbeitsweg, oder? Vielleicht zumindestens der Lohnkostenanteil?
          Beste Grüße
          hallowinnie

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            #6
            AW: Staubsaugerkauf absetzen?

            KFZ-Reparaturen gehören nicht zu den begünstigten Handwerkerleistungen.

            Im Übrigen müssen viele Steuerpflichtige Steuern nachentrichten und den meisten macht das keine Freude.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Staubsaugerkauf absetzen?

              wenn du für die Zweitwohnung eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kannst (?), könnte der dortige Staubsauger zu den Werbungskosten zählen.

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                #8
                AW: Staubsaugerkauf absetzen?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                KFZ-Reparaturen gehören nicht zu den begünstigten Handwerkerleistungen.

                Im Übrigen müssen viele Steuerpflichtige Steuern nachentrichten und den meisten macht das keine Freude.
                Das glaube ich aufs Wort!
                In Bezug auf das Elterngeld finde ich es aber fürchterlich unfair!!!
                Und das nicht nur für uns, sondern für alle anderen Eltern auch!

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                  #9
                  AW: Staubsaugerkauf absetzen?

                  man kann da auch anders argumentieren. Eine geschenkte Leistung des Staates, die an sich ja steuerfrei ist, hebt deinen Steuersatz lediglich auf das Normalniveau. Letztlich auch nicht anders als ALG I oder Krankengeld.

                  Ggf. ist in solchen Fällen die Einzelveranlagung von Ehegatten ausnahmsweise günstiger.

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                    #10
                    AW: Staubsaugerkauf absetzen?

                    Unabhängig von dem Ergebnis, zielt deine Frage auf eine Steuerberatung ab und hat nichts mit ELSTER zu tun.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Staubsaugerkauf absetzen?

                      Und wenn das Elterngeld steuerpflichtig wäre, wäre es noch deutlich "teurer" für Euch. Also solltet Ihr -m.E.- nicht meckern, dass es nicht komplett steueruninteressant ist, sondern auch freuen, dass Ihr Leistungen bekommt und dadurch weniger Steuern zahlen müsst.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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