Kleinunternehmer Nebenbei

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  • stachr
    Neuer Benutzer
    • 03.02.2015
    • 4

    #1

    Kleinunternehmer Nebenbei

    Hallo zusammen ,

    ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden um auf ebay oder dergleichen ein bisschen waren kaufen und verkaufen dazu hab ich ein paar fragen .
    Ich möchte das ganze nebenbei machen und auch meinen eigentlichen job nicht aufgeben !
    Ich möchte die Umsatzgrenze von 17500 € nicht überschreiten ,wegen der Kleingewerberegelung .

    Welche zusätzlichen Steuerbescheide muss ich zu meiner Lohnsteuer abgeben ?
    Kann ich waren auch im Ausland kaufen ? (China )
    Muss ich auch auf den gewinn keine steuern bezahlen wenn der umsatz unter 17500 € liegt ?
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    AW: Kleinunternehmer Nebenbei

    Du gibst keine Lohnsteuer ab, sondern eine Einkommensteuererklärung.

    Bescheide erteilt nur das Finanzamt.

    Zusätzlich abzugeben wäre eine Gewerbesteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung (auch bei Kleinunternehmern) und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (bei Einnahmen über 17.500 € statt Letzterem die Anlage EÜR).

    Auslandskauf, was soll Dich daran hindern ? Und wieso ?

    Du bringst Umsatzsteuer und Einkommensteuer / Gewerbesteuer durcheinander: Bei der Einkommensteuer ist natürlich jeder Gewinn oder Verlust zu versteuern. Wenn Du keine weiteren Einkünfte außer Deinem Arbeitsverhältnis hast, bleiben 410 € steuerfrei, darüber werden die 410 € abgeschmolzen. Die Gewerbesteuer dürfte Dich nicht schrecheken, da GEWINNfreibetrag von jährlich 24.500 €, erst darüber fällt Gewerbesteuer an und würde außerdem (teilweise) auf die Einkommensteuer angerechnet.

    Im übrigen dürfte hier mal ein kleiner Termin bei einem Steuerberater oder VHS-Kurs oder so sehr sinnvoll sein. Denn mit Deiner frage haben wir das hier Zulässige schon sehr weit gedehnt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • stachr
      Neuer Benutzer
      • 03.02.2015
      • 4

      #3
      AW: Kleinunternehmer Nebenbei

      vielen dank für die antowrt !

      wo kann man so einen kurs besuchen ?


      Ich lese z.b. immer von der Einkommenstuer einen Grundfreibetrag von 8354 € für alleinstehende , ist das evtl mit meinem Lohn schon abgegolten ?
      Gewerbesteuer wird mich nicht treffen da freibetrag das hab ich kapiert , und umsatzsteuer wird ja keine "abgeführt" da kleinunternemhem !

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      • Elster-Tester
        Neuer Benutzer
        • 09.04.2013
        • 2511

        #4
        AW: Kleinunternehmer Nebenbei

        Da musst du halt mal bei der VHS in deiner Nähe nachfragen.
        Ich würde aber eher einen Steuerberater kontaktieren.

        Der Grundfreibetrag wird schon bei der Steuerklasse 1 beim Arbeitslohn berücksichtigt.

        Wenn man ein Gewerbe anmeldet, muss man so oder so eine Steuererklärung abgeben. (auch wenn du vielleicht eine Erstattung erwartest )
        Mfg

        Kommentar

        • stachr
          Neuer Benutzer
          • 03.02.2015
          • 4

          #5
          AW: Kleinunternehmer Nebenbei

          ok !
          wenn ich zum beispiel waren für 4500 € einkaufe und für 6800 € verkaufe habe ich ja einen Umsatz von 11300 € bin unter den 17500 € reciht also eine einfach
          Überschussrechnung aus , dann die Umsatzstuererklärung wobei da ja nichts abgeführt werden muss ! (bzw da kann man ja drauf verzichten für 5 jahre)
          Verstuern muss ich dann "nur " die 2300 € gewinn !
          die 2300 € gewinn muss ich angeben bei meiner einkommensteuererklärung wie wenn ich z .b. mit aktien auch einen gewinn gemacht hätte oder ?

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            AW: Kleinunternehmer Nebenbei

            Genau 6.800 Umsatz (nicht 11.300) in USt-Erklärung als Kleinunternehmer und 2.300 Gewinn in Anlage G der Einkommensteuererklärung

            Kommentar

            • stachr
              Neuer Benutzer
              • 03.02.2015
              • 4

              #7
              AW: Kleinunternehmer Nebenbei

              achso hier zählt nur "mein" umsatz ok !
              langsam steig ich schon dahinter :-)

              herzlichen dank im moment ich hab bestimmt mal wieder fragen :-)

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