AW: Kleinunternehmerregelung und Einkommensteuer
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Kleinunternehmerregelung und Einkommensteuer
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AW: Kleinunternehmerregelung und Einkommensteuer
Die Anlage Vorsorgeaufwand fehlt garantiert, ansonsten je nach individuellen Merkmalen auch mehr.
Die Umsatzsteuererklärung fehlt auch, gilt auch für Kleinunternehmer, auch wenn da deutlich weniger Eintragungen anfallen.
Und die Gewerbesteuererklärung, auch wenn da bei Gewinnen unter 24.500 € keine Gewerbesteuer anfällt.
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Kleinunternehmerregelung und Einkommensteuer
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der benötigten Unterlagen bei der jährlichen Steuererklärung. Ich bin hauptberuflich als Angestellter tätig und habe einen Nebenjob. Seit einigen Wochen bin ich auch als Kleinunternehmer tätig im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Da ich mit Sicherheit nicht mehr als 17.500€ jährlich erwirtschaften werden, gilt für mich in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung gemäßt §19 UStG.
Da ich dieses Jahr zum ersten mal unter diesen Bedingungen eine Steuererklärung abgeben werde, frage ich mich, welche Dokumente ich genau abgeben muss.
Nach meiner Recherchearbeit, denke ich dass ich folgende Dokumente beilegen muss:
- Mantelbogen
- Anlage N
- Anlage G
- Formlose Gewinnermittlung (ersatzweise für EÜR)
Liege ich damit richtig oder habe ich etwas vergessen?
Ich bedanke mich erstmal für die Unterstützung und die darauffolgenden Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
A.Feuerbach
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