Gutentag,
Wir haben ein Schweizer Firma und kaufen in DE ein + verkaufen in CH. Für die Umsatz Steuer wir ein DE Steuernummer und rechnen ab über Finanzambt Konstanz.
Diese lauft schon einige Zeit.
Dann kam letztes Jahr auf ein Moment ein Schreiben von ein Beambte. Ihre Meinung: Das Geschäft war ein 'Reihen-Geschäft' und konnte nicht mehr über Konstanz abgerechnet werden und unser Steuernummer wird gelöst.
Einsprache innerhalb 1 Monat.
Die Firma BDO hat die EInsprache für uns gemacht. Fazit: Kein 'Reihengeschäft' - die Beamte hat es falsch gesehen - das Geschäft sollte weiter über Fiinanzambt Konstanz abgerechnet werden.
Die Beambte hat aber ein ganzes Nummer davon gemacht mit lange Korrespondenz usw.
Die Kosten von BDO für das beantworten waren 3000.- Für unser Jungunternehmen echtes Geld.
Stehe ich in mein Recht diese Kosten auf Finanzambt Konstanz zurück zu fordern ?
Danke für Ihre Reply.
Stefan Valiant
Wir haben ein Schweizer Firma und kaufen in DE ein + verkaufen in CH. Für die Umsatz Steuer wir ein DE Steuernummer und rechnen ab über Finanzambt Konstanz.
Diese lauft schon einige Zeit.
Dann kam letztes Jahr auf ein Moment ein Schreiben von ein Beambte. Ihre Meinung: Das Geschäft war ein 'Reihen-Geschäft' und konnte nicht mehr über Konstanz abgerechnet werden und unser Steuernummer wird gelöst.
Einsprache innerhalb 1 Monat.
Die Firma BDO hat die EInsprache für uns gemacht. Fazit: Kein 'Reihengeschäft' - die Beamte hat es falsch gesehen - das Geschäft sollte weiter über Fiinanzambt Konstanz abgerechnet werden.
Die Beambte hat aber ein ganzes Nummer davon gemacht mit lange Korrespondenz usw.
Die Kosten von BDO für das beantworten waren 3000.- Für unser Jungunternehmen echtes Geld.
Stehe ich in mein Recht diese Kosten auf Finanzambt Konstanz zurück zu fordern ?
Danke für Ihre Reply.
Stefan Valiant
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