Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Auslandssemester Zweitstudium doppelte Haushaltsfuerhung absetzen und Verlustvortrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Auslandssemester Zweitstudium doppelte Haushaltsfuerhung absetzen und Verlustvortrag

    Hallo,

    ich war 2012 im Ausland als Austauschstudent und habe auch Bafoeg bekommen (geminderter Satz da ich nebenbei gearbeitet habe).

    1) Wuerde ich jetzt von meinen realen Kosten den Bafoeg Anteil abziehen. D.h. meine Wohnung hat zum Beispiel in UK 400 Pfund gekostet aber das Bafoeg Amt hat sich nur mit 200pfund beteiligt wegen meiner Berufstaetigkeit. Geht das so?

    2) Da ich vorher eine Ausbildung abgeschlossen habe weiss ich nicht ob ich meine doppelte Haushaltsfuerhung als Werbungskosten absetzen soll?

    3) Wie nehme ich die Bafoeg schulden am besten in meiner Steuererklaerung auf?

    4) Wo finde ich im Elster System das Formular fuer den Antrag auf Verlustvortrag?

    Vielen Dank fuer eure Hilfe im voraus

    #2
    AW: Auslandssemester Zweitstudium doppelte Haushaltsfuerhung absetzen und Verlustvort

    Guten Tag,
    das sind doch keine Anfragen für die Anwendung ELSTER, schaue "einfach" ins Formular, dort sind Hilfestellung/en vorhanden.
    Steuerberatung ist in diesem Forum NICHT gestattet...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Auslandssemester Zweitstudium doppelte Haushaltsfuerhung absetzen und Verlustvort

      Wo finde ich im Elster System das Formular fuer den Antrag auf Verlustvortrag?
      Soweit ein Verlustvortrag festgestellt werden soll, ist dies im Hauptvordruck auf Seite 1 oben anzukreuzen.

      Ein Formular "Antrag auf Verlustvortrag" gibt es nicht. Verluste können sich aus der jeweiligen Einkunftsart ergeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X