Hallo,
ich verwende zwar für unsere Einkommenssteuererklärung ein anderes Programm (nicht Elster) aber ich frage trotzdem mal hier in dem Forum, da mir gerade etwas der Kopf raucht!
Bis 2013 war mein Mann noch selbstständig (Einzelfirma) deshalb machte die EkSt. immer unser Steuerberater. Seit 2014 ist er als Fernfahrer unterwegs und ich versuche mich mal selbst an der Einkommenssteuer, aber ich habe nur noch Fragezeichen vor mir.
Bisher dachte ich immer, dass man die Pendlerpauschale von € 0,30 pro km auf jeden Fall bekommt und dies sah auch in dem Programm so aus, da unten rechts im Eck die zu erwartende Rückerstattung als Betrag erscheint. Als ich für meinen Mann die Entfernungspauschale eingegeben habe, erschien auch noch ein Plus von fast € 3.000, da er zur Arbeit recht weit fährt.
Dann habe ich "meine" Lohnsteuerdaten erfasst und schwups sank der Erstattungsbetrag auf € 500 !!! Ich denke nicht, dass wir zu wenig Lohnsteuer bezahlt haben, da wir beide fast gleich viel verdienen und dadurch beide die Steuerklasse 4 haben!! Ich bin zwar noch nicht ganz fertig mit der Eingabe, aber dass wir ohne die hohe Entfernungspauschale Steuern von ca. € 2.000 nachzahlen müssten, kann ich gar nicht glauben!!! War mir sicher, dass wir zumindest die komplette Pendlerpauschale erstattet bekommen!
Und noch eine weitere Frage: Da mein Mann wie oben beschrieben Fernfahrer ist, hat er in seiner Lohnsteuerbescheinigung in Spalte 20 einen vierstelligen Betrag für "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" stehen. Lt. meinem Programm kann und muss ich das nicht angegeben, stimmt das?
Vielleicht mal so pauschal: Wir verdienen zusammen ca. 44.300 Euro und haben zusammen € 4.430 LSt und Soli bezahlt also genau 10 %
LG
Julchen2011
ich verwende zwar für unsere Einkommenssteuererklärung ein anderes Programm (nicht Elster) aber ich frage trotzdem mal hier in dem Forum, da mir gerade etwas der Kopf raucht!
Bis 2013 war mein Mann noch selbstständig (Einzelfirma) deshalb machte die EkSt. immer unser Steuerberater. Seit 2014 ist er als Fernfahrer unterwegs und ich versuche mich mal selbst an der Einkommenssteuer, aber ich habe nur noch Fragezeichen vor mir.
Bisher dachte ich immer, dass man die Pendlerpauschale von € 0,30 pro km auf jeden Fall bekommt und dies sah auch in dem Programm so aus, da unten rechts im Eck die zu erwartende Rückerstattung als Betrag erscheint. Als ich für meinen Mann die Entfernungspauschale eingegeben habe, erschien auch noch ein Plus von fast € 3.000, da er zur Arbeit recht weit fährt.
Dann habe ich "meine" Lohnsteuerdaten erfasst und schwups sank der Erstattungsbetrag auf € 500 !!! Ich denke nicht, dass wir zu wenig Lohnsteuer bezahlt haben, da wir beide fast gleich viel verdienen und dadurch beide die Steuerklasse 4 haben!! Ich bin zwar noch nicht ganz fertig mit der Eingabe, aber dass wir ohne die hohe Entfernungspauschale Steuern von ca. € 2.000 nachzahlen müssten, kann ich gar nicht glauben!!! War mir sicher, dass wir zumindest die komplette Pendlerpauschale erstattet bekommen!
Und noch eine weitere Frage: Da mein Mann wie oben beschrieben Fernfahrer ist, hat er in seiner Lohnsteuerbescheinigung in Spalte 20 einen vierstelligen Betrag für "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" stehen. Lt. meinem Programm kann und muss ich das nicht angegeben, stimmt das?
Vielleicht mal so pauschal: Wir verdienen zusammen ca. 44.300 Euro und haben zusammen € 4.430 LSt und Soli bezahlt also genau 10 %
LG
Julchen2011
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