Ich schmeiße einfach mal ein fröhliches 'Hallo' in die Runde!
Ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin.
Da ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe und mein Fall eher ein Sonderfall ist, bitte ich höflichst um Hilfe!
Ich habe im vergangenen Jahr einen Job parallel zum Studium angefangen. Natürlich habe ich die 80-Stunden/Monat nicht, bzw. höchstens in den Semesterferien überschritten und bin daher als Werkstudent eingestuft.
Vor einigen Tagen habe ich meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2014 erhalten und ich habe immerhin bei ~ 8500 € Bruttolohn,
~450€ Lohnsteuer, sowie
~20€ Solizuschlag und
~40€ Kirchensteuer gezahlt.
Wenn ich allein die Semestergebühren zusammenrechne bin ich schon bei über 500€ Ausgaben.
Dazu kommt die Fahrt zur Uni bzw. Arbeitsstätte und sonstige Ausgaben für Lehrmaterialien (Bücher, etc.) kann ich auch die anfallenden Kosten für die studentische Krankenversicherung absetzen? (~70€/Monat)
Da ich die Semestergebühren stets von einem Konto gezahlt habe, welches mittlerweile aufgelöst wurde und ich leider keinen Kontoauszug diesbezüglich mehr habe, habe ich auch keinen Beleg über die Zahlung.
Ich habe aber alle Immatrikulationsbescheinigungen vorliegen und da der Semesterbeitrag ja gesetzlich festgeschrieben ist, hoffe ich, dass ein Beleg dafür nicht unbedingt erforderlich ist. Ich hoffe, dass ich da richtig liege.
Meine Frage nun:
Krieg ich die gezahlten Steuern wieder? Was sollte ich geltend machen? Ist es problematisch, dass ich keinen genauen Nachweis über die Zahlung der Semestergebühren habe?
Da derzeit ein finanzieller Engpass herrscht und ich die Studiengebühren für das anstehende Semester dringend bezahlen muss, noch abschließend folgende Frage:
Wie bekomme ich möglichst schnell meine gezahlten Steuern zurück?
Ich danke schon einmal im Voraus für die Hilfe!
Ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin.
Da ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe und mein Fall eher ein Sonderfall ist, bitte ich höflichst um Hilfe!
Ich habe im vergangenen Jahr einen Job parallel zum Studium angefangen. Natürlich habe ich die 80-Stunden/Monat nicht, bzw. höchstens in den Semesterferien überschritten und bin daher als Werkstudent eingestuft.
Vor einigen Tagen habe ich meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2014 erhalten und ich habe immerhin bei ~ 8500 € Bruttolohn,
~450€ Lohnsteuer, sowie
~20€ Solizuschlag und
~40€ Kirchensteuer gezahlt.
Wenn ich allein die Semestergebühren zusammenrechne bin ich schon bei über 500€ Ausgaben.
Dazu kommt die Fahrt zur Uni bzw. Arbeitsstätte und sonstige Ausgaben für Lehrmaterialien (Bücher, etc.) kann ich auch die anfallenden Kosten für die studentische Krankenversicherung absetzen? (~70€/Monat)
Da ich die Semestergebühren stets von einem Konto gezahlt habe, welches mittlerweile aufgelöst wurde und ich leider keinen Kontoauszug diesbezüglich mehr habe, habe ich auch keinen Beleg über die Zahlung.
Ich habe aber alle Immatrikulationsbescheinigungen vorliegen und da der Semesterbeitrag ja gesetzlich festgeschrieben ist, hoffe ich, dass ein Beleg dafür nicht unbedingt erforderlich ist. Ich hoffe, dass ich da richtig liege.
Meine Frage nun:
Krieg ich die gezahlten Steuern wieder? Was sollte ich geltend machen? Ist es problematisch, dass ich keinen genauen Nachweis über die Zahlung der Semestergebühren habe?
Da derzeit ein finanzieller Engpass herrscht und ich die Studiengebühren für das anstehende Semester dringend bezahlen muss, noch abschließend folgende Frage:
Wie bekomme ich möglichst schnell meine gezahlten Steuern zurück?
Ich danke schon einmal im Voraus für die Hilfe!
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