Hallo liebe Forenmitglieder,
nachdem ich im letzten Jahr meine erste ElsterFormular-Steuererklärung mit eurer Hilfe ganz gut fertig gebracht habe, wende ich mich jetzt wieder hoffnungsvoll an euch. Ich hatte 2014 nämlich steuertechnisch ein etwas kompliziertes Jahr. Nach fünf Monaten nichselbstständiger Arbeit war ich dreieinhalb Monate im Ausland, um dann ein Studium zu beginnen (und später zusätzlich einen Minijob, den ich aber offensichtlich ohnehin nirgends angeben muss).
Nun habe ich, weil ich mich in der zweiten Ausbildung befinde, die wegen des Studiums anfallenden Kosten in der Anlage N als Werbungskosten angegeben. Ist das der richtige Platz dafür?
Außerdem habe ich bei meinem Auslandsaufenthalt journalistisch recherchiert. Später habe ich auch zwei Artikel verkauft. Soweit ich weiß, kann ich deshalb einen Teil der Reisekosten absetzen. Nur wo schreibe ich die rein? Der einzige Platz, der mir geeignet erscheint, ist der Punkt "Auswärtstätigkeit" in der Anlage N. Nur bezieht der sich ja eigentlich auf die nichtselbstständige Beschäftigung. Der Auslandsaufenthalt war aber nach Beendigung dieser Beschäftigung. Weiß jemand, wo ich die Kosten nun am besten eintrage?
Vielen Dank schon im Voraus!
nachdem ich im letzten Jahr meine erste ElsterFormular-Steuererklärung mit eurer Hilfe ganz gut fertig gebracht habe, wende ich mich jetzt wieder hoffnungsvoll an euch. Ich hatte 2014 nämlich steuertechnisch ein etwas kompliziertes Jahr. Nach fünf Monaten nichselbstständiger Arbeit war ich dreieinhalb Monate im Ausland, um dann ein Studium zu beginnen (und später zusätzlich einen Minijob, den ich aber offensichtlich ohnehin nirgends angeben muss).
Nun habe ich, weil ich mich in der zweiten Ausbildung befinde, die wegen des Studiums anfallenden Kosten in der Anlage N als Werbungskosten angegeben. Ist das der richtige Platz dafür?
Außerdem habe ich bei meinem Auslandsaufenthalt journalistisch recherchiert. Später habe ich auch zwei Artikel verkauft. Soweit ich weiß, kann ich deshalb einen Teil der Reisekosten absetzen. Nur wo schreibe ich die rein? Der einzige Platz, der mir geeignet erscheint, ist der Punkt "Auswärtstätigkeit" in der Anlage N. Nur bezieht der sich ja eigentlich auf die nichtselbstständige Beschäftigung. Der Auslandsaufenthalt war aber nach Beendigung dieser Beschäftigung. Weiß jemand, wo ich die Kosten nun am besten eintrage?
Vielen Dank schon im Voraus!
Kommentar