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Fahrten zum Ausbildungsbetrieb

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    Fahrten zum Ausbildungsbetrieb

    Guten Tag,

    Im folgenden Artikel steht, dass Fahrten zum Ausbildungsbetrieb als Dienstreisepauschale (Hin- und Rückfahrt) erfasst werden kann.

    " Nicht vergessen: Altes Recht gilt noch für 2012 und 2013
    Azubis und Lehrlinge, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 und 2013 noch machen müssen, dürfen noch mit der Dienstreisepauschale rechnen. Jedes Mal also, wenn sie zu ihrem Betrieb oder ihrer Berufsschule gefahren sind, können sie sowohl den Hin- als auch den Rückweg mit 30 Cent berechnen.
    http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/a...edlich-ab.html



    Auf welches Recht von 2013 und 2012 beziehen die sich? Mir ist nicht bekannt. Vor allem der Hinweis dass die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb ebenfalls in 2012 und 2013 als Dienstreisepauschale abgerechnet werden kann? Welches Recht?

    #2
    AW: Fahrten zum Ausbildungsbetrieb

    Guten Tag,
    hier ist weder ein Lohnsteuerhilfeverein noch ein Steuerberatungsbüro...................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Fahrten zum Ausbildungsbetrieb

      Ich will nur wissen, auf welches Gesetz bzw. richtliche Entscheidung die sich beziehen.

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        #4
        AW: Fahrten zum Ausbildungsbetrieb

        Hier handelt es sich um ein Forum zu Elster.

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