Guten Tag,
Im folgenden Artikel steht, dass Fahrten zum Ausbildungsbetrieb als Dienstreisepauschale (Hin- und Rückfahrt) erfasst werden kann.
" Nicht vergessen: Altes Recht gilt noch für 2012 und 2013
Azubis und Lehrlinge, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 und 2013 noch machen müssen, dürfen noch mit der Dienstreisepauschale rechnen. Jedes Mal also, wenn sie zu ihrem Betrieb oder ihrer Berufsschule gefahren sind, können sie sowohl den Hin- als auch den Rückweg mit 30 Cent berechnen.
http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/a...edlich-ab.html
Auf welches Recht von 2013 und 2012 beziehen die sich? Mir ist nicht bekannt. Vor allem der Hinweis dass die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb ebenfalls in 2012 und 2013 als Dienstreisepauschale abgerechnet werden kann? Welches Recht?
Im folgenden Artikel steht, dass Fahrten zum Ausbildungsbetrieb als Dienstreisepauschale (Hin- und Rückfahrt) erfasst werden kann.
" Nicht vergessen: Altes Recht gilt noch für 2012 und 2013
Azubis und Lehrlinge, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 und 2013 noch machen müssen, dürfen noch mit der Dienstreisepauschale rechnen. Jedes Mal also, wenn sie zu ihrem Betrieb oder ihrer Berufsschule gefahren sind, können sie sowohl den Hin- als auch den Rückweg mit 30 Cent berechnen.
http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/a...edlich-ab.html
Auf welches Recht von 2013 und 2012 beziehen die sich? Mir ist nicht bekannt. Vor allem der Hinweis dass die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb ebenfalls in 2012 und 2013 als Dienstreisepauschale abgerechnet werden kann? Welches Recht?
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