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Verlustvortrag nach Masterstudium

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    Verlustvortrag nach Masterstudium

    Hallo,

    ich bin Ausländerin und ich habe im 2014 Masterstudium abgeschlossen. Meinem ersten Studium habe ich nicht in Deutschland sondern Ausland abgeschlossen. Seit Juli 2014 bin angestellt und plane jetzt meine Steuererklärung für 2014 abgeben. Meine Frage ist: kann ich Verlustvortrag der Studienausgaben machen? oder betrifft mir nicht da ich erste Studium nicht in Deutschland beendet habe.

    Danke!

    #2
    AW: Verlustvortrag nach Masterstudium

    Guten Tag,
    in diesem Forum geht es "rund" um die Anwendung ELSTER, eine Steuerberatung ist hier nicht gestattet, dieses leisten Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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