Hallo,
ich bin Ausländerin und ich habe im 2014 Masterstudium abgeschlossen. Meinem ersten Studium habe ich nicht in Deutschland sondern Ausland abgeschlossen. Seit Juli 2014 bin angestellt und plane jetzt meine Steuererklärung für 2014 abgeben. Meine Frage ist: kann ich Verlustvortrag der Studienausgaben machen? oder betrifft mir nicht da ich erste Studium nicht in Deutschland beendet habe.
Danke!
ich bin Ausländerin und ich habe im 2014 Masterstudium abgeschlossen. Meinem ersten Studium habe ich nicht in Deutschland sondern Ausland abgeschlossen. Seit Juli 2014 bin angestellt und plane jetzt meine Steuererklärung für 2014 abgeben. Meine Frage ist: kann ich Verlustvortrag der Studienausgaben machen? oder betrifft mir nicht da ich erste Studium nicht in Deutschland beendet habe.
Danke!
Kommentar