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Reverse Charge / Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

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    Reverse Charge / Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

    Hallo

    Ich bin freiberuflicher Grafikdesigner und habe auch Kunden im Ausland. Stimmt es das ich diesen Kunden keine MvSt in Rechnung stellen darf?
    Kommt es irgendwie auf mich wieder zurück wenn diese Kunden in ihrem Land dann die Steuer nicht bezahlen? Da kann ich ja eigentlich nichts dafür.

    Habe gelesen das ich diese Bezüge in Feld 46/47 eintragen muss. Hat die Vorsteuer, von der ich öfters lese, denn irgendetwas mit mir zu tun?

    Ich danke um hilfreiche Antworten,
    Barbara

    #2
    AW: Reverse Charge / Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

    Du solltest einen Steuerberater fragen

    Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten und hier auch nicht zulässig

    Und Nein, deine Behauptung ist so nicht richtig!
    Mfg

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