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Verlustvortrag rückwirkend?

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    Verlustvortrag rückwirkend?

    Hallo,

    ich habe so ziemlich das ganze Internet durchsucht, jedoch nicht die Antwort auf meine Frage erhalten.
    Bis März 2014 war ich Student. Danach bin ich direkt Arbeitnehmer geworden.
    Vor meinem Studium war ich auch schon Arbeitnehmer und hatte eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    In den 4 Jahren meines Studiums habe ich in den folgenden Jahren Verlust (lt. Steuerklärung "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen") gehabt:
    2010: -3248€
    2011: 0€
    2012: -4740€
    2013: 0€

    Dies stand auch immer unten in den Feld: Einkommen / zu versteuerndes Einkommen.
    Jetzt möchte ich diese Verluste möglichst geltend machen.
    Einen "extra" Bescheid über meine Verluste habe ich nicht.

    Nun meine Frage, wie funktioniert das?
    Muss ich für die letzten Jahre einen Antrag auf Verlustvortrag stellen?
    Bzw. wo gebe ich das in meiner Steuererklärung für 2014 an?

    Ich hoffe mir kann jemand helfen.

    Vielen Dank für eure Mühen.

    Frank

    #2
    AW: Verlustvortrag rückwirkend?

    na, dann gib doch nur mal oben rechts im Suchfeld "Verlust" ein..................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag rückwirkend?

      Und nur weil das zu versteuerndes Einkommen negativ ist oder war, gibt es noch lange keinen Verlustvortrag !

      Hat aber rein gar nichts mit Elster zu tun, und hat daher in diesem Forum nichts verloren.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag rückwirkend?

        Versuche es mal mit Gesamtbetrag der Einkünfte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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