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    Komische Frage

    Hallo Jungs,

    was bedeutet eigentlich der folgende Satz.

    Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
    - steuerfreie Zuschüsse
    - steuerfreie Arbeitgeberbeiträge
    - steuerfreie Beihilfen

    Was ist das? Was muss ich als Arbeitnehmer dort eintragen. JA oder NEIN?

    #2
    AW: Komische Frage

    Zitat von handy22 Beitrag anzeigen
    Hallo Jungs,

    was bedeutet eigentlich der folgende Satz.

    Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
    - steuerfreie Zuschüsse
    - steuerfreie Arbeitgeberbeiträge
    - steuerfreie Beihilfen

    Was ist das? Was muss ich als Arbeitnehmer dort eintragen. JA oder NEIN?
    JA! Dein Arbeitgeber bezahlt einen Teil.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Komische Frage

      Mit 22 sollte man noch kein Handy haben.
      Da vergisst man schon die Antwort vom 18.02.2015 - vier Tage in der Vergangenheit
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Komische Frage

        Ja, aber was genau bedeutet es.

        Wie sieht es praktisch aus?

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          #5
          AW: Komische Frage

          Hallo Handy22,

          in der Praxis der Lohnbuchhaltung wird idR
          der Arbeitnehmeranteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens einbehalten, und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle des Sozialversicherungsträgers, - Krankenkasse-, überwiesen.
          Es gibt auch die Fälle freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte, wo diese Selbstzahler ihre Arbeitnehmeranteile ausgezahlt bekommen und als Selbstzahler . . . siehe oben.
          Abschließend gibt es in den höheren Einkommensklassen auch die Fälle, dass keine SV-Beiträge mehr ausgezahlt werden, sondern diese im Salär enthalten sind. – Wer 200 TEU p.a. hat, sollte wissen wie er seine Familie und sich absichert.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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