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Steuerbescheinigung 5 Monate in den Niederlanden gearbeitet, 6 Monate in Deutschland

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    Steuerbescheinigung 5 Monate in den Niederlanden gearbeitet, 6 Monate in Deutschland

    Hallo,

    ich habe da eine Frage und wäre sehr sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

    Bis Ende Mai 2014 habe ich im Angestelltenverhältnis in den Niederlanden gearbeitet und dort auch gewohnt. Im Juni bin ich dann wieder nach Deutschland gezogen und bin seit Juli hier fest angestellt.

    Muss ich jetzt in Deutschland und den Niederlanden eine Steuererklärung machen? Oder reicht Deutschland aus, weil ich die meiste Zeit in Deutschland gearbeitet und gewohnt habe?
    Und wenn ich in beiden Ländern eine Steuererklärung schreiben muss muss ich dann jeweils auch alles aus dem anderen Land angeben?
    In den Niederlanden habe ich z.B. auch verpflichtend einen Rentenbetrag von meinem Nettolohn an einen berufsgebundenen Rentenfonds zahlen müssen - da habe ich in den letzten Jahren immer viel in der Steuererklärung zurück bekommen. Habe Angst, dass dies jetzt untergeht, wenn ich nur eine deutsche Steuererklärung machen müsste.
    Des Weiteren mache ich ein berufsbegleitendes Studium.. Die Kosten dafür konnte ich bisher auch immer gut absetzen. Doch in welchem Land setze ich dies nun ab? Oder muss ich es eh bei beiden angeben? Naja vorrausgesetzt ich muss eine Steuererklärung in den Niederlanden und in Deutschland machen.

    Hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Vielen Dank schon mal!

    Viele Grüße,
    Anne

    #2
    AW: Steuerbescheinigung 5 Monate in den Niederlanden gearbeitet, 6 Monate in Deutschl

    Die eine frage ist einfach: Ja, da Du in BEIDEN Staaten einen Wohnsitz hattest, bist Du in beiden steuerpflichtig und musst eine Steuererklärung abgeben. In Deutschland besteht für Dich dazu eine Verpflichtung, in NL sicherlich auch.

    Alles weitere solltest Du mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens besprechen, denn das geht hier deutlich über Elster hinaus bzw. hat damit nichts zu tun, so dass Steuerberatung für Dich hier nicht erlaubt ist. Das ist bei Dir auch durchaus kompliziert, da natürlich vermieden werden muss, dass Du doppelt besteuert wirst, und ggf. das Doppelbesteuerungsabkommen mit NL eine Rolle spielen kann.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerbescheinigung 5 Monate in den Niederlanden gearbeitet, 6 Monate in Deutschl

      Das habe ich befürchtet, dass ich da nicht drum herum komme (also einen Steuerberater zu nehmen).

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Kommentar

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