Hallo zusammen,
ich bin neu hier und weiß leider nicht, ob dieses Thema bereits (irgendwo) erschöpfend beantwortet ist.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn sich ein Ehepaar (keine Kinder) Ende des Jahres 2014 getrennt hat, müssen diese eine gemeinsame Steuererklärung abgeben oder wäre auch eine getrennte Verlangung möglich (für 2014 oder evtl. auch für das/die Folgejahre - bis die Scheidung rechtskräftig ist) ? Müssen eigentlich die Steuerklassen geändert werden und wenn ja, ab wann ist dies möglich bzw. auf welche Steuerklasse? Momentan gilt die Steuerklassenkombi III/V.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Piddy2015
ich bin neu hier und weiß leider nicht, ob dieses Thema bereits (irgendwo) erschöpfend beantwortet ist.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn sich ein Ehepaar (keine Kinder) Ende des Jahres 2014 getrennt hat, müssen diese eine gemeinsame Steuererklärung abgeben oder wäre auch eine getrennte Verlangung möglich (für 2014 oder evtl. auch für das/die Folgejahre - bis die Scheidung rechtskräftig ist) ? Müssen eigentlich die Steuerklassen geändert werden und wenn ja, ab wann ist dies möglich bzw. auf welche Steuerklasse? Momentan gilt die Steuerklassenkombi III/V.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Piddy2015
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