Liebes Forum,
ich bin seit 2010 Kleinunternehmer und im letzten Jahr haben meine Einnahmen erstmals den Steuerfreibetrag überstiegen (wohl aber bleiben sie unter 17500 Euro).
Meine Frage ist, welche Möglichkeiten es gibt, meine Verluste, Aufwendungen und Werbungskosten aus den Vorjahren nachträglich geltend zu machen.
Von der "Vier-Jahres-Grenze" weiß ich natürlich, allerdings bin ich unsicher, da ich für die Jahre 2010-2013 bereits Steuererklärungen abgegeben habe. Dort habe ich auch entsprechende Angaben festgehalten: Kosten aus meinem Master-Studium (allerdings nur geschätzt) sowie Verluste aus meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich aufgeführt. Was ich allerdings NICHT getan habe und was mir gerade Sorgen bereitet, ist ein Häkchen bei "Verlustvortrag" zu setzen. Ist dadurch die Möglichkeit der steuerlichen Geltbarmachung für die Vorjahre womöglich "verfallen"?
Mir war bei den früheren Steuererklärung auch nicht klar, dass ich noch weitere Posten hätte aufführen können (z.B. quittierte Spenden). Gibt es die Möglichkeit, diese Posten nachträglich aufzuführen oder sind die Jahre 2010-2013 durch die Abgabe der Erklärungen "in Stein gemeißelt"?
Ich freue mich über jede Hilfestellung!
Besten Dank im Voraus,
TaxDriver
ich bin seit 2010 Kleinunternehmer und im letzten Jahr haben meine Einnahmen erstmals den Steuerfreibetrag überstiegen (wohl aber bleiben sie unter 17500 Euro).
Meine Frage ist, welche Möglichkeiten es gibt, meine Verluste, Aufwendungen und Werbungskosten aus den Vorjahren nachträglich geltend zu machen.
Von der "Vier-Jahres-Grenze" weiß ich natürlich, allerdings bin ich unsicher, da ich für die Jahre 2010-2013 bereits Steuererklärungen abgegeben habe. Dort habe ich auch entsprechende Angaben festgehalten: Kosten aus meinem Master-Studium (allerdings nur geschätzt) sowie Verluste aus meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich aufgeführt. Was ich allerdings NICHT getan habe und was mir gerade Sorgen bereitet, ist ein Häkchen bei "Verlustvortrag" zu setzen. Ist dadurch die Möglichkeit der steuerlichen Geltbarmachung für die Vorjahre womöglich "verfallen"?
Mir war bei den früheren Steuererklärung auch nicht klar, dass ich noch weitere Posten hätte aufführen können (z.B. quittierte Spenden). Gibt es die Möglichkeit, diese Posten nachträglich aufzuführen oder sind die Jahre 2010-2013 durch die Abgabe der Erklärungen "in Stein gemeißelt"?
Ich freue mich über jede Hilfestellung!
Besten Dank im Voraus,
TaxDriver
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