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Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

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    Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

    Liebes Forum,

    ich bin seit 2010 Kleinunternehmer und im letzten Jahr haben meine Einnahmen erstmals den Steuerfreibetrag überstiegen (wohl aber bleiben sie unter 17500 Euro).

    Meine Frage ist, welche Möglichkeiten es gibt, meine Verluste, Aufwendungen und Werbungskosten aus den Vorjahren nachträglich geltend zu machen.

    Von der "Vier-Jahres-Grenze" weiß ich natürlich, allerdings bin ich unsicher, da ich für die Jahre 2010-2013 bereits Steuererklärungen abgegeben habe. Dort habe ich auch entsprechende Angaben festgehalten: Kosten aus meinem Master-Studium (allerdings nur geschätzt) sowie Verluste aus meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich aufgeführt. Was ich allerdings NICHT getan habe und was mir gerade Sorgen bereitet, ist ein Häkchen bei "Verlustvortrag" zu setzen. Ist dadurch die Möglichkeit der steuerlichen Geltbarmachung für die Vorjahre womöglich "verfallen"?

    Mir war bei den früheren Steuererklärung auch nicht klar, dass ich noch weitere Posten hätte aufführen können (z.B. quittierte Spenden). Gibt es die Möglichkeit, diese Posten nachträglich aufzuführen oder sind die Jahre 2010-2013 durch die Abgabe der Erklärungen "in Stein gemeißelt"?

    Ich freue mich über jede Hilfestellung!

    Besten Dank im Voraus,
    TaxDriver

    #2
    AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

    Die Vorjahre sind DURCH DIE BESTANDSKRÄFTIGEN Steuerbescheide in Stein gemeißelt, da eine etwaige Verlustfeststellung nicht von den Angaben im Steuerbescheid abweichen darf.

    Unabhängig davon ist aber auch die frage, ob Du in den Jahren wirklich vortragsfähige Verluste hattest. Dazu müsste der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ gewesen sein, das zu versteuernde Einkommen ist irrelevant !

    Darüber hinaus:

    Wenn Du z.B. im Jahr 01 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von -2.000 € und ein zu versteuerndes Einkommen von -5.000 € hattest und im Jahr 02 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 3.000 € und ein zu versteuerndes Einkommen von -500 €, dann war in beiden Jahren die Steuer 0 €. Im Jahr 01 hattest Du dann einen vortragsfähigen Verlust von 2.000 €, der in 02 dann aber von dem Gesamtbetrag der Einkünfte von 3.000 € abgezogen wird und damit verbraten ist, ohne dass es Dir etwas bringt.

    Bevor Du also Dich grämst wegen den Steuererklärungen, schaue erst einmal, ob es Dir überhaupt etwas gebracht hätte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Erklärungen. Ich habe mir die Steuerbescheide angesehen. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" ist in allen Jahren positiv. Wenn ich kurz in die Details gehen darf: Die Produktionskosten einer Publikation im Rahmen meiner journalistischen Arbeit z.B., die ich für 2013 aufgeführt habe, "bringen" mir also nichts mehr?

      Auf den Bescheiden sind die angesprochenen Aufwendungen im Rahmen meines Master-Studiums unter "Berufsausbildungskosten" aufgeführt. Wie schaut es denn damit aus? Über die Möglichkeit, solche Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen, sobald man zu versteuernde Einkünfte hat, ist an verschiedenen Stellen im Internet die Rede.

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        #4
        AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

        ...solche Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen, sobald man zu versteuernde Einkünfte hat, ist an verschiedenen Stellen im Internet die Rede.

        Zwar sind Aufwendungen für ein Zweitstudium Werbungskosten, aber Werbungskosten muss man auch in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind.
        Die hätten bei entsprechender Höhe zu einem Verlustvortrag führen können.

        Wenn sie als Sonderausgaben geltend gemacht und berücksichtigt wurden, fällt mir jetzt nicht ein, wie man da im nachhinein noch eine Änderung erreichen sollte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

          Zitat von TaxDriver Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Erklärungen. Ich habe mir die Steuerbescheide angesehen. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" ist in allen Jahren positiv. Wenn ich kurz in die Details gehen darf: Die Produktionskosten einer Publikation im Rahmen meiner journalistischen Arbeit z.B., die ich für 2013 aufgeführt habe, "bringen" mir also nichts mehr?

          Auf den Bescheiden sind die angesprochenen Aufwendungen im Rahmen meines Master-Studiums unter "Berufsausbildungskosten" aufgeführt. Wie schaut es denn damit aus? Über die Möglichkeit, solche Ausgaben als Werbungskosten geltend zu machen, sobald man zu versteuernde Einkünfte hat, ist an verschiedenen Stellen im Internet die Rede.
          Siehe Picard777
          und Deine Bescheide: Stichwort Einspruch (Rechtsbehelfsbelehrung)

          salü
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Zwar sind Aufwendungen für ein Zweitstudium Werbungskosten, aber Werbungskosten muss man auch in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind.
            Wie ist denn dann folgende Aussage einzuordnen:

            "Bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Masterstudiums können die Kosten als Werbungskosten auf der aktuellen Steuererklärung geltend gemacht werden. Das verringern im günstigsten Fall den zu versteuernden Betrag beträchtlich und kann zu einer Steuerrückzahlung führen."

            Quelle: http://www.seigopo.com/finanzielles/...euer-absetzen/

            Das klingt, als sei man beim Anführen als Werbungskosten nicht an das Jahr gebunden, in dem die Kosten angefallen sind...

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              #7
              AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

              Zitat von TaxDriver Beitrag anzeigen
              Das klingt, als sei man beim Anführen als Werbungskosten nicht an das Jahr gebunden, in dem die Kosten angefallen sind...
              Ist aber so.

              Kommentar


                #8
                AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ist aber so.
                Okay, danke...dann sind nahezu sämtliche Artikel, die man im Internet zum Thema "Absetzen von Master-Kosten" findet, falsch :/

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

                  Als Antragsveranlagung hat man 4 Jahre Zeit eine Steuererklärung einzureichen.
                  Ist der Steuerbescheid aber einmal bestandskräftig ist eine Änderung grundsätzlich nicht mehr möglich.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von TaxDriver Beitrag anzeigen
                  Okay, danke...dann sind nahezu sämtliche Artikel, die man im Internet zum Thema "Absetzen von Master-Kosten" findet, falsch :/
                  Nein, nur hast du sie offensichtlich falsch verstanden.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Als Antragsveranlagung hat man 4 Jahre Zeit eine Steuererklärung einzureichen.
                    Ist der Steuerbescheid aber einmal bestandskräftig ist eine Änderung grundsätzlich nicht mehr möglich.
                    Heißt das kurz gesagt: Nur wenn ich in den Vorjahren noch KEINE Steuererklärungen gemacht hätte, könnte ich sie jetzt als Werbungskosten anführen?

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                      #11
                      AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

                      Zitat von TaxDriver Beitrag anzeigen
                      Heißt das kurz gesagt: Nur wenn ich in den Vorjahren noch KEINE Steuererklärungen gemacht hätte, könnte ich sie jetzt als Werbungskosten anführen?
                      Werbungskosten können immer nur in der Steuererklärung für das Jahr abgesetzt werden, in der sie auch entstanden sind.

                      Wenn dir z.B. im Jahr 2011 Kosten entstanden sind, dann hättest du sie in der Steuererklärung 2011 auch angeben müssen.

                      Hast du aber nicht. Also leider Pech gehabt.

                      Kurz gesagt : Wenn du für 2011 bisher noch keine Steuererklärung abgegeben hättest, dann könntest du bis 31.12.2015 noch eine Steuererklärung abgeben.
                      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 27.02.2015, 20:46.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Kleinunternehmer: Absetzbarkeit von Verlusten/Werbungskosten aus Vorjahren?

                        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                        Werbungskosten können immer nur in der Steuererklärung für das Jahr abgesetzt werden, in der sie auch entstanden sind.

                        Wenn dir z.B. im Jahr 2011 Kosten entstanden sind, dann hättest du sie in der Steuererklärung 2011 auch angeben müssen.

                        Hast du aber nicht. Also leider Pech gehabt.

                        Kurz gesagt : Wenn du für 2011 bisher noch keine Steuererklärung abgegeben hättest, dann könntest du bis 31.12.2015 noch eine Steuererklärung abgeben.
                        Das ist natürlich keine gute Nachricht, aber ich freue mich sehr über die Erklärung. Vielen Dank!

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