Hallo, ich hätte da mal eine Frage.
Ich habe letztes Jahr zum 5.5. den Arbeitgeber gewechselt. Ich erhielt von meinem alten Arbeitgeber mit Datum vom 29.4 eine Lohnsteuerbescheinigung und dann nochmals mit Datum vom 28.5. (nehme an, daß dies mit dem Wechsel {= Abmeldung} zu tun hat). Welche Lohnsteuerbescheinigung soll ich jetzt meiner Steuererklärung zugrundelegen? Oder muß ich beide vom alten Arbeitgeber eingeben?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe
Ich habe letztes Jahr zum 5.5. den Arbeitgeber gewechselt. Ich erhielt von meinem alten Arbeitgeber mit Datum vom 29.4 eine Lohnsteuerbescheinigung und dann nochmals mit Datum vom 28.5. (nehme an, daß dies mit dem Wechsel {= Abmeldung} zu tun hat). Welche Lohnsteuerbescheinigung soll ich jetzt meiner Steuererklärung zugrundelegen? Oder muß ich beide vom alten Arbeitgeber eingeben?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe
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