Hallo,
bei meinem neuen Arbeitgeber sind die Verflegungszuschüsse nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Soweit ich das gelesen habe kann ER sich davon befreien lassen.
Wie trage ich dann die Auswärtstätigkeiten in die Steuererklärung ein bzw. muss ich die überhaupt eintragen?
danke
bei meinem neuen Arbeitgeber sind die Verflegungszuschüsse nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Soweit ich das gelesen habe kann ER sich davon befreien lassen.
Wie trage ich dann die Auswärtstätigkeiten in die Steuererklärung ein bzw. muss ich die überhaupt eintragen?
danke
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