Hallo, bis vor 3 Jahren habe ich meine EK-Steuer beim Steuerberater erstellen lassen. Mittlerweile mache ich dies aber selber und mußte nun feststellen daß ich meine Abschreibung für mein Eigenheim vergessen hatte anzugeben. Habe es nun wieder reingenommen. Meine Frage nun: Kann ich diese Abschreibung rückwirkend noch geltend machen, obwohl ja alles schon abgewickelt ist ??Wenn ja...wie gehe ich vor ??
Gruß, Woodi13
Gruß, Woodi13
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