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    Abschreibung

    Hallo, bis vor 3 Jahren habe ich meine EK-Steuer beim Steuerberater erstellen lassen. Mittlerweile mache ich dies aber selber und mußte nun feststellen daß ich meine Abschreibung für mein Eigenheim vergessen hatte anzugeben. Habe es nun wieder reingenommen. Meine Frage nun: Kann ich diese Abschreibung rückwirkend noch geltend machen, obwohl ja alles schon abgewickelt ist ??Wenn ja...wie gehe ich vor ??
    Gruß, Woodi13

    #2
    AW: Abschreibung

    Wenn der Steuerbescheid bestandskräftig ist, sieht es schlecht aus.

    Die Abschreibung für ein selbst bewohntes Eigenheim ist grundsätzlich aber auch nicht abzugsfähig.

    Die Frage hat aber nichts mit Elster zu tun.

    Und Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
    Mfg

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