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Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

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    Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

    Hallo @all,

    mir ist aufgefallen, dass bei Sonderausgaben im Hauptvordruck der Eintrag erstattete Kirchensteuer des Vorjahres
    nicht nur informativ behandelt wird, sondern zur gezahlten Kirchensteuer gegengerechnet wird.
    Eigentlich aus meiner Sicht ungerecht, weil die Erstattung im Vorjahr die Überzahlung ausgleicht und somit
    Schuld / Guthaben des Vorjahres auf NULL setzt.
    Eine erneute Gegenrechnung ist m.E. sachlich falsch und ungerecht. Liege ich hier gedanklich falsch?

    (Komm mir keiner mit der Floskel: was hat das mit Elster zu tun )
    (Ist nur ein Gedankengang zu Allgemein)
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    #2
    AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

    Ja, du liegst gedanklich falsch!

    Du gibst nämlich jedes Jahr den in dem jeweiligen Jahr tatsächlich gezahlten bzw. einbehaltenen Betrag und nicht den endgültig geschuldeten Betrag an.

    Deine wirkliche Kirchensteuerbelastung und damit deine Sonderausgaben beschränken sich jedoch auf den Saldo zwischen den in einem Jahr abgeflossenen und den im gleichen Jahr rückerstatteten Beträgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

      In dieser Weise müsste ja auch die erstatte Einkommensteuer des letzten Jahres gegengerechnet werden.
      Gruß, Basteltyp

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        #4
        AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

        Bezahlte Einkommensteuer ist bekanntlich keine Sonderausgabe, die gehört zu den steuerlich irrelevanten Privatausgaben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

          Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
          Hallo @all,

          mir ist aufgefallen, dass bei Sonderausgaben im Hauptvordruck der Eintrag erstattete Kirchensteuer des Vorjahres
          nicht nur informativ behandelt wird, sondern zur gezahlten Kirchensteuer gegengerechnet wird.
          Eigentlich aus meiner Sicht ungerecht, weil die Erstattung im Vorjahr die Überzahlung ausgleicht und somit
          Schuld / Guthaben des Vorjahres auf NULL setzt.
          Eine erneute Gegenrechnung ist m.E. sachlich falsch und ungerecht. Liege ich hier gedanklich falsch?

          (Komm mir keiner mit der Floskel: was hat das mit Elster zu tun )
          (Ist nur ein Gedankengang zu Allgemein)
          Hallo Bastetyp,
          im HV trägst Du nicht nur die erstattete Kirchensteuer des Vorjahres ein sondern die Summe der erstatteten Kirchensteuern im Vorjahr ( so ungefähr: 2012 und 2013 erstattet in 2014 gehört in Summe in 2014').!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

            Der Begriff "Vorjahr" könnte schon wieder Verwirrung stiften.

            Wir bewegen uns doch ganz einfach im Bereich Zu- und Abfluss gemäß § 11 EStG. Es sind Kirchensteuerzahlungen in dem Steuerjahr, für das wir die Erklärung erstellen (z. B. 2014), abgeflossen und es sind ggfl. Erstattungen in 2014, gleich für welches Jahr oder auch für welche Jahre zugeflossen. Es bleibt ein Saldo und das ist die effektive Belastung des Jahres 2014.

            Der Saldo kann auch negativ sein und zu negativen Sonderausgaben führen.. Z.B., wenn man in der Antragsveranlagung 3 Jahre zusammenkommen lässt und die Steuererstattung hoch ausfällt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

              Dein "Problem" hat eine ganz einfache Lösung: Tritt aus der Sekte aus, denn Kosten nicht gehabt ist immer günstiger als Kosten abgesetzt.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

                Danke für alle Erläuterungen.
                Ich habe kein "Problem" damit, wohl nur eine nicht steuertechnisch konforme Denkensweise.
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

                  Wenn die Erstattungen nicht gegenzurechnen WÄREN dann würdest du ja Zahlungen in der Steuererklärung geltend machen, obwohl du ja teilweise gar keinen tatsächlichen Aufwand hast, weil eben ein teil dieser Zahlungen du wieder vom Kirchensteueramt erstattet bekommst.

                  Bei den Werbungskosten zum beispiel kannst du ja auch keine Fortbildungskurse geltend machen, die der Arbeitgeber steuerfreie erstattet hat.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

                    Danke.
                    Kann geschossen werden.
                    Möchte nicht mehr als nötig "menpower" binden.
                    Gruß, Basteltyp

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                      #11
                      AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

                      Kann geschossen werden
                      Ich gehe ja schon in Deckung!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        AW: Steuerungerechtigkeit bei Kirchensteuer

                        mit kleinem l (Ludwig) in der Mitte, so wird niemand verletzt.
                        Gruß, Basteltyp

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