Hallo liebe Leute!
Ich hoffe, hier kann mir jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen:
Ich (freiberuflich selbständig, biete sonst. Leistungen online an, Ust-pflichtig nach Ist-Besteuerung) habe im Februar eine Rechnung aus den USA für sonst. Online-Leistungen erhalten (für meine Webseite), mit EU-Ust(oder so)Nummer der Firma und einem ausgewiesenen Ust-Betrag von 19%. Darauf stand, dass bei Nachreichen meiner USt-ID die USt. erstattet wird und ich das reverse charge Verfahren nutzen kann. Musste ich also aber erstmal mit Steuer zahlen. Nachdem ich denen meine USt-ID nachgereicht hatte, haben die mir die USt erstattet (auf den Eingang des Geldes warte ich noch).
Meine Fragen nun:
1. Wie buche ich das für die USt-Voranmeldung für Februar? Angeben mit gezahlter und gleichzeitig geltend gemachter Vorsteuer (obwohl die Erstattung der US-Firma noch nicht da ist) oder wäre es vielleicht einfacher, das nicht in die Voranmeldung zu tun und dann am Jahresende einfach unter Konto 3125 zu buchen?
2. Wie buche ich das für die EÜR? Die Zahlung erfolgte im Februar, die Erstattung wird wohl in den nächsten Tagen bei mir ankommen (also März). Soll ich das in der EÜR erstmal als gezahlte Vorsteuer buchen/angeben und im März dann die Erstattung als Betriebseinnahmen buchen?
3. Macht es was, wenn die Rechnung so bleibt wie sie ist, also mit USt-Betrag, oder muss ich versuchen, von der Firma eine Rechnung ohne USt zu bekommen? Ich könnte mir vorstellen, dass sich das evtl. etwas schwierig gestalten könnte...
Vielen Dank schonmal im Voraus :-)
Ich hoffe, hier kann mir jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen:
Ich (freiberuflich selbständig, biete sonst. Leistungen online an, Ust-pflichtig nach Ist-Besteuerung) habe im Februar eine Rechnung aus den USA für sonst. Online-Leistungen erhalten (für meine Webseite), mit EU-Ust(oder so)Nummer der Firma und einem ausgewiesenen Ust-Betrag von 19%. Darauf stand, dass bei Nachreichen meiner USt-ID die USt. erstattet wird und ich das reverse charge Verfahren nutzen kann. Musste ich also aber erstmal mit Steuer zahlen. Nachdem ich denen meine USt-ID nachgereicht hatte, haben die mir die USt erstattet (auf den Eingang des Geldes warte ich noch).
Meine Fragen nun:
1. Wie buche ich das für die USt-Voranmeldung für Februar? Angeben mit gezahlter und gleichzeitig geltend gemachter Vorsteuer (obwohl die Erstattung der US-Firma noch nicht da ist) oder wäre es vielleicht einfacher, das nicht in die Voranmeldung zu tun und dann am Jahresende einfach unter Konto 3125 zu buchen?
2. Wie buche ich das für die EÜR? Die Zahlung erfolgte im Februar, die Erstattung wird wohl in den nächsten Tagen bei mir ankommen (also März). Soll ich das in der EÜR erstmal als gezahlte Vorsteuer buchen/angeben und im März dann die Erstattung als Betriebseinnahmen buchen?
3. Macht es was, wenn die Rechnung so bleibt wie sie ist, also mit USt-Betrag, oder muss ich versuchen, von der Firma eine Rechnung ohne USt zu bekommen? Ich könnte mir vorstellen, dass sich das evtl. etwas schwierig gestalten könnte...
Vielen Dank schonmal im Voraus :-)
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