Rentenzahlung Ausland?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Tyson3855
    Neuer Benutzer
    • 03.03.2015
    • 9

    #1

    Rentenzahlung Ausland?

    Hallo zusammen,

    ich habe mal da eine Frage. Mein Vater hat eine Zahlung in die Türkei getätigt, damit er in der Türkei Rentenansprüche hat. Dies wurde auch akzeptiert.
    Kann man die Zahlung in seiner Steuererklärung als Altersvorsorge angeben. Die Zahlung war über 20.000 €. Ich mein ist auch nicht wenig.
    Ich bedanke mich im voraus.
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    AW: Rentenzahlung Ausland?

    Ja, kann man.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3023

      #3
      AW: Rentenzahlung Ausland?

      Aber ob das vom FA in irgendeiner Weise steuerlich berücksichtigt wird ist eine andere Frage :-)
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        AW: Rentenzahlung Ausland?

        Warum nicht ? Es ist eine gesetzliche Rentenversicherung. Dass es eine deutsche sein muss, steht nicht im Gesetz, sondern es muss ein Sozialversicherungsträger sein (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2c EStG), meinetwegen auch in der Antarktis.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Elster-Tester
          Neuer Benutzer
          • 09.04.2013
          • 2511

          #5
          AW: Rentenzahlung Ausland?

          Mfg

          Kommentar

          • Tyson3855
            Neuer Benutzer
            • 03.03.2015
            • 9

            #6
            AW: Rentenzahlung Ausland?

            Ich bedanke mich an euch allen für die Antworten.

            Kommentar

            • Tyson3855
              Neuer Benutzer
              • 03.03.2015
              • 9

              #7
              AW: Rentenzahlung Ausland?

              Kurze Frage noch, wo muss ich dann die Zahlung eintragen in der Steuererklärung??

              Vielen Dank.

              Kommentar

              • Jambo
                Neuer Benutzer
                • 23.10.2014
                • 364

                #8
                AW: Rentenzahlung Ausland?

                Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigen
                Kurze Frage noch, wo muss ich dann die Zahlung eintragen in der Steuererklärung??

                Vielen Dank.
                Beiträge zur Altersvorsorge, zu gesetzlichen Rentenversicherungen werden in Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

                Kommentar

                • Tyson3855
                  Neuer Benutzer
                  • 03.03.2015
                  • 9

                  #9
                  AW: Rentenzahlung Ausland?

                  Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
                  Beiträge zur Altersvorsorge, zu gesetzlichen Rentenversicherungen werden in Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
                  Genau, aber als was. Da steht Rürüp, Riester etc.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    AW: Rentenzahlung Ausland?

                    Es gibt m. E. nur die Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand dafür, denn es können wohl nur Beiträge an eine gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt werden.

                    Beiträge an andere Versicherungen in der Türkei können m. W. nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Versicherung wäre zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Jambo
                      Neuer Benutzer
                      • 23.10.2014
                      • 364

                      #11
                      AW: Rentenzahlung Ausland?

                      Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigen
                      Genau, aber als was. Da steht Rürüp, Riester etc.
                      Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen (sogenannte Riester-Verträge) werden in der Anlage AV eingetragen

                      Beiträge zu Vorsorgeaufwendungen, welche zertifizierte Basisrentenverträge ( sogenannte Rürup-Verträge ) betreffen, werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15389

                        #12
                        AW: Rentenzahlung Ausland?

                        Was versteh ich falsch wenn ich aus diesem Link nicht rauslesen kann, dass Zahlungen an eine türkische Rentenversicherung abziehbar wären?

                        Kommentar

                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45977

                          #13
                          AW: Rentenzahlung Ausland?

                          Auszug aus dem zitierten Beitrag:

                          Beiträge sind nicht nur für deutsche Versicherungen abziehbar

                          "Bei den begünstigten Versicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln. Zu den Altersvorsorgebeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Beiträge an ausländische gesetzliche Rentenversicherungsträger (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429). Bei den übrigen Versicherungen ist erforderlich, dass das Versicherungsunternehmen seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder auch in Island, Norwegen, Liechtenstein) hat oder aber ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland erteilt wurde. Letzteres gilt derzeit für einige Unternehmen aus der Schweiz und aus den USA"
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          • L. E. Fant
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.09.2013
                            • 15389

                            #14
                            AW: Rentenzahlung Ausland?

                            Danke

                            Hab jetzt erkannt dass zwischen Rentenversicherungen und übrigen unterschieden wird ...

                            Kommentar

                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45977

                              #15
                              AW: Rentenzahlung Ausland?

                              ... dass zwischen Rentenversicherungen und übrigen unterschieden wird.

                              Es wird genau genommen zwischen gesetzlichen Rentenversicherungen und den übrigen Versicherungen (einschließlich der privaten Rentenversicherungen) unterschieden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...