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Entsendung, Anlage N-Aus?

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    Entsendung, Anlage N-Aus?

    Hallo zusammen,

    ich bin etwas verwirrt, was meine deutsche Steuererklärung für 2014 anbelangt und freue mich sehr über Hilfe.

    Der Sachverhalt ist der Folgende: Von Januar bis März 2014 habe ich in Deutschland gearbeitet. Von April 2014 bis zum Jahresende habe ich mit einem Entsendungsvertrag in Costa Rica gearbeitet. Mein Gehalt habe ich im gesamten Jahr in Deutschland verdient, über meine deutsche Firma. Meinen Wohnsitz habe ich aber zum 01.04. abgemeldet.
    Nun bin ich mir nicht sicher, wo ich meine Auslandstätigkeit angeben muss. Ich bin auf die Anlage N-Aus gestoßen. Hier steht allerdings in der Anleitung, dass die Anlage N-AUS nur von unbeschränkt Steuerpflichtigen auszufüllen ist. Nach meinem Verständis bin ich durch die Abmeldung meines Wohnsitzes in D aber nur noch beschränkt einkommenssteuerpflichtig und daher nun etwas unsicher, ob dass das richtige Formular für mich ist?

    Vielen Dank für Unterstützung,

    Kyrielle

    #2
    AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

    Mein Gehalt habe ich im gesamten Jahr in Deutschland verdient, über meine deutsche Firma.
    Das ist missverständlich formuliert. Der Umstand, dass der Arbeitgeber seinen Hauptsitz in Deutschland hat und man von ihm auch bezahlt wird, sagt nichts darüber aus, wo man sein Geld verdient hat und wo es zu versteuern ist.

    Wie sieht denn die Lohnsteuerbescheinigung aus? Gibt es nur eine für den Zeitraum bis Ende März? Bis dahin bestand ja unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

      Sorry für die missverständliche Formulierung und danke der Nachfrage.

      Ganz genau, die Lohnsteuerbescheinigung geht nur bis Ende März. Ab April habe ich mein Gehalt "Brutto" bezogen, da mir Deutschland keine Steuern mehr abgezogen hat. Die Monate April bis Dezember werde ich in in Costa Rica versteuern.

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        #4
        AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

        Für 2014 ist bezüglich der von Januar bis Ende März in Deutschland erzielten Einkünfte eine ganz normale Steuererklärung mit Anlage N abzugeben.

        Im Hauptvordruck sind hierbei auf Seite 4 die Zeilen 96 und 98 auszufüllen. In Zeile 98 gehören die in Costa Rica 2014 erzielten Einkünfte, also Bruttolohn abzüglich Werbungskosten.

        Bei der Ermittlung der Werbungskosten ist deutsches Steuerrecht anzuwenden, also z. B. bei der Entfernungspauschale. Mindestens ist der anteilige Arbeitnehmerpauschbetrag abzusetzen.

        Durch den Progressionsvorbehalt für die im Ausland erzielten Einkünfte wird nur eine zu geringe Besteuerung der in Deutschland erzielten Einkünfte vermieden, die Auslandseinkünfte selbst bleiben in Deutschland steuerfrei.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

          Prima, vielen Dank für die Antwort. So werd ich es machen. Noch einmal als Sicherheit frage ich nach: Die Anlage N-Aus spielt also für mich keine Rolle? So verstehe ich das jetzt.

          Tolle Hilfestellung hier!

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            #6
            AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

            Die Anlage N-Aus spielt also für mich keine Rolle?
            Nein, sie spielt in deinem Fall keine Rolle, da die Übersiedlung nach Costa Rica und die Arbeitsaufnahme dort zusammenfallen. Damit endete die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

            Die Anlage N-Aus setzt einen Wohnsitz im Inland voraus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

              Anders würde es aussehen, wenn du in Deutschland weiterhin einen (Zweit -) Wohnsitz hättest.
              Ob der irgendwo angemeldet ist oder nicht, ist unbeachtlich.
              Mfg

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                #8
                AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

                Nach der freundlichen Hilfe hier stecke ich nun mitten drin in meiner Steuererklärung für das Jahr 2014 in Deutschland.
                (Steuererklärung mit Anlage N und Ausfüllen der Zeilen 96 und 98 auf Seite 4 im Hauptvordruck :-))

                Muss ich einen Nachweis anhängen, dass ich für die Monate April bis Dezember die Steuern in Costa Rica entrichtet habe, oder ist das mit Abmeldung des Wohnsitzes hinfällig?

                Ich frage, weil mir der Steuernachweis hier noch nicht vorliegt. Dann müsste ich mit meiner Steuererklärung für Deutschland erst noch warten.

                Das sollten dann auch alle Fragen gewesen sein, zu dem Thema.

                Besten Dank :-)

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                  #9
                  AW: Entsendung, Anlage N-Aus?

                  Der Nachweis der Besteuerung in Costa Rica ist durch die Verlegung des Wohnsitzes hinfällig.
                  Dieser würde nur benötigt, wenn du noch unbeschränkt steuerpflichtig in D wärst.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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