Hallo ihr,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Meine wichtigste Frage zuerst: Ich habe mich ca. August 2013 selbstständig gemeldet, habe ein paar Monate zuvor aber schon einen kleinen Job auf Honorar-Basis angefangen, monatliche Entlohnung zwischen 400 und 700 Euro. Ich hatte sonst keine andere Arbeit, war auch nicht arbeitslos gemeldet (war eine Übergangszeit vom Studium). Ab August habe ich Arbeit weitergemacht, nun als Selbstständiger. Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung, d.h. ich habe bei der Anmeldung als Freiberufler mich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Muss ich für die Umsatzsteuererklärung 2013 das Jahr aufteilen und erst ab August 2013 rechnen, d.h. Kleinunternehmerregelung wären statt 17.500 nur ca. 7.100 Euro? Und muss ich die Einnahmen zwischen April und Juli (als ich offiziell noch nicht selbstständig war) hier mit einrechnen (was schlecht wäre, denn so würde ich am Ende über 7.100 Euro kommen) oder sind das Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit und gehört nur in die Einkommenssteuererklärung?
2. Gilt das 'Splitten' des Jahres dann auch für die Betriebsausgaben, d.h. wenn ich Telekommunikationskosten/Internet als Betriebsausgaben absetzen will, darf ich nur die von Aug-Dez nehmen und die von April-Juni kommen in die Werbungskosten?
3. Kann ich die häusliche Miete als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, wenn ich sowohl als Arbeitnehmer bis Juli als auch als Freiberufler ab August hauptsächlich zuhause arbeitete?
Herzlichen Dank für eure Antworten!
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Meine wichtigste Frage zuerst: Ich habe mich ca. August 2013 selbstständig gemeldet, habe ein paar Monate zuvor aber schon einen kleinen Job auf Honorar-Basis angefangen, monatliche Entlohnung zwischen 400 und 700 Euro. Ich hatte sonst keine andere Arbeit, war auch nicht arbeitslos gemeldet (war eine Übergangszeit vom Studium). Ab August habe ich Arbeit weitergemacht, nun als Selbstständiger. Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung, d.h. ich habe bei der Anmeldung als Freiberufler mich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Muss ich für die Umsatzsteuererklärung 2013 das Jahr aufteilen und erst ab August 2013 rechnen, d.h. Kleinunternehmerregelung wären statt 17.500 nur ca. 7.100 Euro? Und muss ich die Einnahmen zwischen April und Juli (als ich offiziell noch nicht selbstständig war) hier mit einrechnen (was schlecht wäre, denn so würde ich am Ende über 7.100 Euro kommen) oder sind das Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit und gehört nur in die Einkommenssteuererklärung?
2. Gilt das 'Splitten' des Jahres dann auch für die Betriebsausgaben, d.h. wenn ich Telekommunikationskosten/Internet als Betriebsausgaben absetzen will, darf ich nur die von Aug-Dez nehmen und die von April-Juni kommen in die Werbungskosten?
3. Kann ich die häusliche Miete als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, wenn ich sowohl als Arbeitnehmer bis Juli als auch als Freiberufler ab August hauptsächlich zuhause arbeitete?
Herzlichen Dank für eure Antworten!
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