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Selbstständigkeit gilt rückwirkend? + andere Frage zu Umsatz-/Einkommensteuer

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    Selbstständigkeit gilt rückwirkend? + andere Frage zu Umsatz-/Einkommensteuer

    Hallo ihr,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Meine wichtigste Frage zuerst: Ich habe mich ca. August 2013 selbstständig gemeldet, habe ein paar Monate zuvor aber schon einen kleinen Job auf Honorar-Basis angefangen, monatliche Entlohnung zwischen 400 und 700 Euro. Ich hatte sonst keine andere Arbeit, war auch nicht arbeitslos gemeldet (war eine Übergangszeit vom Studium). Ab August habe ich Arbeit weitergemacht, nun als Selbstständiger. Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung, d.h. ich habe bei der Anmeldung als Freiberufler mich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Muss ich für die Umsatzsteuererklärung 2013 das Jahr aufteilen und erst ab August 2013 rechnen, d.h. Kleinunternehmerregelung wären statt 17.500 nur ca. 7.100 Euro? Und muss ich die Einnahmen zwischen April und Juli (als ich offiziell noch nicht selbstständig war) hier mit einrechnen (was schlecht wäre, denn so würde ich am Ende über 7.100 Euro kommen) oder sind das Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit und gehört nur in die Einkommenssteuererklärung?

    2. Gilt das 'Splitten' des Jahres dann auch für die Betriebsausgaben, d.h. wenn ich Telekommunikationskosten/Internet als Betriebsausgaben absetzen will, darf ich nur die von Aug-Dez nehmen und die von April-Juni kommen in die Werbungskosten?

    3. Kann ich die häusliche Miete als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, wenn ich sowohl als Arbeitnehmer bis Juli als auch als Freiberufler ab August hauptsächlich zuhause arbeitete?

    Herzlichen Dank für eure Antworten!

    #2
    AW: Selbstständigkeit gilt rückwirkend? + andere Frage zu Umsatz-/Einkommensteuer

    [QUOTE=Hansi2000;188730]auf Honorar-Basis angefangen, monatliche Entlohnung[QUOTE]

    Honorar? Entlohnung? Selbständig? Nichtselbständig? Solltest Du Dich schon entscheiden!

    Wir befinden uns hier im Arbeitgeberforum. Hast Du schon ein Unterforum gefunden in das Deine Frage passen würde? Vielleicht ist es auch gar keine Frage zu Elster!?

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      #3
      AW: Selbstständigkeit gilt rückwirkend? + andere Frage zu Umsatz-/Einkommensteuer

      Steuerberatung gibt's beim Steuerberater.
      Das hier ist ein Elster-Form.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Selbstständigkeit gilt rückwirkend? + andere Frage zu Umsatz-/Einkommensteuer

        Um zumindest eine deiner Fragen zu beantworten:

        Das Steuerrecht stellt auf die Verwirklichung von Sachverhalten ab, d. h. wenn du bereits freiberuflich/gewerblich gearbeitet hast, so sind diese Umsätze auch zu erfassen.
        Ob du zu diesem Zeitpunkt bereits "offiziell" freiberuflich/gewerblich gemeldet warst oder dies nur nebenbei gemacht hast ist völlig egal.

        Für deine restlichen Fragen empfehle ich dir den gang zum Steuerberater.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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